Das Urteil der Staatsanwaltschaft steht fest: Der Politiker ist zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt. Symbolbild: Pexels
Politik

Hass-Posting sorgt für Verurteilung

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AfD-Politiker Lothar Mandalka wegen Volksverhetzung angeklagt / Rücktrittsforderungen

Ein Facebook-Beitrag vom 28. Juni 2023 hatte ein juristisches Nachspiel für Ratsherr Lothar Mandalka (AfD). Inzwischen wurde er wegen Volksverhetzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt. Doch das reicht den Delmenhorster Grünen sowie dem Breiten Bündnis gegen Rechts (BBgR) nicht: Sie fordern den Delmenhorster Politiker zum Rücktritt auf.

Lothar Mandalka ist Mitglied in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und Ratsherr. Bildschirmfoto: Konczak

Der gelöschte Beitrag

Was war geschehen: Mandalka postete im vergangenen Sommer ein Bild mit folgender Symbolik und Beschriftung: Zu sehen war ein grüner Reichsadler mit angedeuteter Sonnenblume und die Bezeichnung „Grünes Reich“. Der Beitrag war überschrieben mit „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün !!!“. Im Untertitel war unter der Kennung „Grünes Reich“ folgender Text zu lesen: „Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“.“

Reaktion der örtlichen Akteure

„Wir waren ziemlich schockiert als wir von dem Posting erfahren haben, freuen uns jedoch über den Strafbefehl“, sagt Nadja Allmers-Plump, Vorstandsvorsitzende Kreisverband Bündnis 90/Grüne Delmenhorst. „Es ist schon schockierend, dass ein Delmenhorster Ratsherr ein verurteilter Straftäter ist. Spätestens jetzt, nach der Schuldsprechung, sollte Mandalka den Stadtrat verlassen. Ich begrüße es, dass unsere Anzeige wegen des Hasskommentares zu der Verurteilung geführt hat“, betont Ralf Dominke, Co-Vorsitzender des Kreisverbands der Grünen Delmenhorst. Das Urteil zeige deutlich, dass Hass nicht Teil einer politischen Debatte sein dürfe.
Auch das BBgR äußert sich zu dem Strafbefehl: „Diese Äußerung verdeutlicht die Strategie der rechtsextremen AfD, rechtsextreme Äußerungen als neue Normalität darzustellen. Sie relativiert dabei die Taten der Nationalsozialisten und versucht unsere erinnerungskulturelle Verantwortung für den Einsatz gegen den Faschismus abzuwerten.“

Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

Auf Nachfrage des DELME REPORTS teilt die Stadt Delmenhorst schriftlich mit: „Der Mandatsverlust ist geregelt im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Dort heißt es in Paragraf 52 Absatz 1 Satz 1 Nr.2, dass der Verlust der Wählbarkeit Voraussetzung für einen Mandatsverlust ist. Die Wählbarkeit kann eine Bürgerin/ein Bürger verlieren, der wegen eines Verbrechens verurteilt wird. Das ist im Strafgesetzbuch (Paragraf 45) geregelt. Die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens hat die Amtsunfähigkeit und den Verlust des passiven Wahlrechts zur Folge.“ Rücktrittsforderung wolle die Stadt aufgrund des Neutralitätgebotes nicht kommentieren.

Eine Stellungnahme Mandalkas lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Auch auf der Homepage der Delmenhorster AfD findet sich kein Hinweis zu dem Vorfall oder der Verurteilung.

„Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Beim Strafbefehl kommt es jedoch nicht zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, es sei denn der Beschuldigte legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein“, erklärt Frank-Michael Laue, Oberstaatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen. Ein solches Urteil zeiht keine Vorbestrafung mit sich, die im polizeilichen Zeugnis vermerkt wird. Stattdessen taucht sie im Bundeszentralregister auf und wird im Verfassungsschutzbericht erwähnt.

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