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Hochwasser

Wer hilft den Betroffenen bei einer Überschwemmung?

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Die Experten des BVK wissen, worauf kommt es bei einer Elementarschadenversicherung ankommt

Nach mehreren Hochwasserereignissen in Folge wird erneut das Thema einer möglichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Bevor eine gesetzliche Regelung für eine Versicherungspflicht in Kraft tritt, können jedoch Jahre vergehen. Bis dahin sollten sich Hauseigentümer selbst um eine Versicherung kümmern – dazu raten sowohl Verbraucherberatungen wie auch die Versicherungswirtschaft.

Doch worauf kommt es bei einer Elementarschadenversicherung an? Informationen, wie man Wohneigentum gegen Schäden durch Naturgewalten finanziell absichert, gaben Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e.V. am Lesertelefon. Hier wichtige Fragen und Antworten im Überblick: 

Ist eine Elementarschadenversicherung auch sinnvoll, wenn ich nicht an einem Fluss wohne?

Matthias Fleck: Nicht jedes Haus ist gleichermaßen von Naturgefahren bedroht. Doch am Beispiel Starkregen zeigt sich, dass auch Gebäude betroffen sein können, die nicht in Tälern, Mulden oder Hanglagen gebaut wurden. Extreme Regenmengen können überall auftreten und zum Beispiel einen Rückstau verursachen, bei dem das Wasser aus einer überlasteten Kanalisation ins Haus gedrückt wird. Gleiches gilt für Schäden durch Schneedruck, da extremer Schneefall auch im Flachland eintreten kann. Hausbesitzer sind gut beraten, sich gegen alle Natur- und Wetterrisiken abzusichern.

In meinem Haus drückt nach Starkregen Grundwasser durch den Boden des Kellers. Ist das durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt?

Heiner Deroy: Nein. Schäden durch drückendes Grundwasser deckt eine Elementarschadenversicherung in der Regel nicht ab. Falls Sie unsicher sind, studieren Sie genau die Bedingungen Ihres Vertrages oder fragen Ihren Versicherungsvermittler. 

Für welche Schäden kommt eine Elementarschadenversicherung auf? Bezahlt sie im Extremfall einen Neubau?

Matthias Stoll: Grob umrissen übernimmt eine Elementarschadenversicherung die Kosten für die Trockenlegung und Sanierung eines beschädigten Gebäudes sowie notwendige Reparaturen am und im Haus. Ist das Gebäude nicht zu retten, zahlt die Versicherung auch den Abriss sowie die Planung und den Bau eines neuen gleichwertigen Gebäudes – abzüglich der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist Ihr Hausrat durch eine Naturgefahr beschädigt worden oder unwiederbringlich verloren, leistet die um den Elementarschadenschutz erweiterte Hausratversicherung Schadensersatz. 

Soll ich eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen oder ist es günstiger, einen bestehenden Vertrag um Elementarschäden zu erweitern?

Axel Wondratzek: Meistens ist es günstiger, die bestehende Wohngebäudeversicherung um einen Elementar- beziehungsweise Naturgefahrenschutz zu erweitern, als einen gänzlich neuen Vertrag abzuschließen. Dennoch kann es sein, dass Ihr Versicherer zu den teureren zählt. Es empfiehlt sich daher, die Angebote am Markt zu vergleichen und sich mit Ihrem Versicherungsvermittler zu beraten.

Wie vergleiche ich Angebote verschiedener Anbieter sinnvoll miteinander?

Axel Wondratzek: Schalten Sie dafür einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens ein. Denn dieser hat Zugang zu mehreren Anbietern und kann Ihnen Angebote verschiedener Versicherer für eine Elementardeckung unterbreiten. Versicherungsmakler sind gegenüber ihren Kunden gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Marktüberblick zu gewährleisten und nachzuweisen. Zudem können Sie Rückfragen klären, und Ihre individuellen Anforderungen an einen Versicherungsschutz werden berücksichtigt. Das ist bei Online-Vergleichsportalen nicht möglich.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Matthias Fleck: Das hängt einerseits davon ab, wieviel Sie im Schadenfall selbst zahlen können oder wollen, andererseits davon, wie hoch die Differenz zwischen der Versicherungsprämie mit und ohne Selbstbeteiligung ausfällt. Immobilieneigentümer verfügen meist über größere finanzielle Polster, zum Beispiel Rückstellungen für die Instandhaltung des Hauses. Sie können daher eher eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um Ihre Versicherungsprämie zu senken. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvermittler oder Ihrer Versicherung einfach mehrere Tarife berechnen. Bei Mietwohnungen in einer Größenordnung von 90 Quadratmetern fallen die zusätzlichen Kosten einer Erweiterung ihrer Hausratversicherung um den Baustein Elementarschaden nicht so stark ins Gewicht. Hier führt eine Selbstbeteiligung meist nicht zu spürbaren Einsparungen.

Was kann ich tun, wenn ein Versicherer es ablehnt, mein Haus zu versichern?

Heiner Deroy: In diesem Fall haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können bei einem anderen der rund 90 Anbieter für Elementarschadenversicherungen anfragen. Es lohnt sich, bei mehreren Anbietern konkrete Angebote einzuholen. Prüfen Sie auch die Gründe für eine Ablehnung. Argumentiert Ihr Versicherer damit, dass sich Ihre Immobilie in einer zu hohen Gefährdungsklasse befindet, können Sie ihm anbieten, auf eigene Kosten Schutzmaßnahmen wie etwa den Einbau von Rückstauklappen oder wasserdichten Keller- und Erdgeschossfenstern zu ergreifen, um eine Versicherbarkeit zu ermöglichen. Auch eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall kann eine Ablehnung verhindern.

Sind wirklich alle wetterbedingten Schäden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt?

Matthias Stoll: Eine Elementarschaden- beziehungsweise Naturgefahrenversicherung deckt in der Regel Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ab. Wetterbedingte Schäden durch Gewitter, Sturm und Hagel übernimmt hingegen die Gebäudeversicherung. In der Regel erweitert man eine bestehende Gebäudeversicherung um eine Deckung gegen Naturgefahren.

Wie hoch ist das Überschwemmungsrisiko in meiner Region?

Axel Wondratzek: Das Überschwemmungsrisiko einer Region wird im „Zonierungssytem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) in vier Klassen festgehalten. Je höher die Klasse, desto wahrscheinlicher ist eine Überschwemmung – und desto höher die Versicherungskosten. Die ZÜRS-Gefährdungsklasse Ihrer Region können Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/hochwassercheck nachsehen.

Worauf muss ich bei den Versicherungsbedingungen für eine Elementarschadenversicherung besonders achten?

Matthias Fleck: Sie sollten insbesondere überprüfen, welche Risiken konkret abgedeckt sind. Eine gute Police sollte Schäden durch folgende Naturgefahren ersetzen: Überschwemmungen durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbruch. Prüfen Sie auch, welche Kosten im Schadenfall erstattet werden, also Reparatur- und Trocknungskosten, Aufräum- und Schutzkosten, Kosten für Abriss und Neubau bei Totalschaden. Auch Kosten für eine Notunterkunft oder eine Mietausfallentschädigung sind wichtig. Lesen Sie die Ausschlussklauseln genau durch und kontrollieren Sie, ob die Versicherungssummen ausreichend bemessen sind, um einen möglichen Totalschaden Ihrer Immobilie abzudecken. Wenn die Versicherungsbedingungen Lücken aufweisen, lohnt es sich, mit dem Versicherer oder dem Vermittler über Anpassungen zu verhandeln oder Alternativangebote einzuholen.

Können bauliche Maßnahmen wie Rückstauklappen die Versicherungsprämie senken?

Matthias Stoll: Ja, das können sie, weil diese baulichen Maßnahmen das Überschwemmungsrisiko und damit den Schaden minimieren können. Doch der Einbau ist nicht allein mit Blick auf die Versicherung sinnvoll – er kann Ihnen großen Schaden und den damit verbundenen Ärger ersparen.

Bei einer Überschwemmung stehen die Betroffenen von jetzt auf gleich vor dem Nichts. Wie schnell zahlen die Versicherungen?

Matthias Fleck: In jedem Fall sorgt die Versicherung dafür, dass Mittel schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden, damit Geschädigte so bald wie möglich in ein normales Leben zurückkehren können. Da aber eine Elementarschadenversicherung im Schadenfall keine pauschale Versicherungssumme auszahlt, sondern die tatsächlich anfallenden Reparatur- und Wiederaufbaukosten abdeckt, kann einige Zeit vergehen. Schließlich muss zunächst der Schaden beziffert und die Instandsetzungs- und Bauaufträge vergeben werden, damit mit dem Wiederaufbau begonnen werden kann. Dabei geht es nicht zuletzt auch um die Erfüllung behördlicher Vorgaben für den Wiederaufbau.

Wann könnte eine Versicherungspflicht kommen – und was geschieht dann mit meinem jetzigen Vertrag?

Heiner Deroy: Ob und wann eine Versicherungspflicht kommt, und wie sie letztlich ausgestaltet sein wird, kann zurzeit niemand vorhersagen. Bei einem Bund-Länder-Gipfel Mitte Juni wurde das Thema zunächst einmal vertagt. Mit Blick auf das zunehmende Risiko für Extremwetterereignisse ist es auf jeden Fall empfehlenswert, die eigene Immobilie jetzt gegen Naturgefahren zu versichern. Dafür können Sie zunächst einen Einjahresvertrag abschließen. Wenn die Versicherungspflicht dann tatsächlich eingeführt werden sollte, können Sie den Vertrag immer noch anpassen – oder Sie kündigen und schließen bei einem anderen Versicherer ab.

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Die Fragen der Leserinnen und Leser wurden beantwortet von den Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK):

 

  • Heiner Deroy; Vorsitzender und Sprecher des BVK Bezirksverbands Mittlerer Niederrhein
  • Matthias Fleck; Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Karlsruhe
  • Matthias Stoll; Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Lüneburg/Wolfsburg
  • Axel Wondratzek; Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Halle/Dessau

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