Im Worpsweder Rathaus kehrt durch die Bedarfszuweisung zumindest ein wenig finanzielle Entspannung ein. Foto: Utke Im Worpsweder Rathaus kehrt durch die Bedarfszuweisung zumindest ein wenig finanzielle Entspannung ein. Foto: Utke
Landkreis

Hilfe für die Pleitekommunen

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Kreisstadt, Grasberg und Worpswede erhalten zusammen über drei Millionen Euro

Kommunen, die jeden Cent zusammenkratzen müssen, gibt es zuhauf: Insgesamt 32 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen erhalten in diesem Jahr Bedarfszuweisungen – in Summe über 74 Millionen Euro, aufgeteilt in Beträge zwischen 200.000 und 7,5 Millionen Euro.

„Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen“, fasst Innenministerin Daniela Behrens die Situation zusammen.

Auch in vergangenen Jahren stand die Kreisstadt ebenso wie Grasberg und Worpswede konstant auf der Liste der Bedarfsgemeinden. Während die Kreisstadt Unterstützung in Höhe von 2,27 Millionen Euro und Grasberg 320.000 Euro erhält, wird Worpswede mit 830.000 Euro bezuschusst.

Dies kommt der Gemeinde sehr gelegen: Aufgrund eines Haushaltslochs von knapp sechs Millionen Euro ist es der Gemeindeverwaltung erst im Juli gelungen, einen Haushaltsplan vorzulegen, den die Kreisverwaltung auch absegnete. Hierfür musste der Gemeinderat unter anderem alle Kredite für den Neubau des Hallenbads streichen.

„In den Haushalt darf die Bedarfszuweisung nicht hineingerechnet werden. Doch sie ist sehr wichtig, um unsere Liquidität zu sichern“, freut sich Worpswedes Bürgermeister Stefan Schwenke über die Finanzspritze. Dass die Situation vieler Kommunen solch hohe Bedarfszuweisungen erfordert, sieht er allerdings kritisch: „Mir wäre es natürlich lieber, wenn Worpswede und andere Kommunen vom Bund und Land so finanziell ausgestattet würden, dass solche Bedarfszuweisungen nicht nötig wären. Das ist leider nicht der Fall.“ So wichtig die Bedarfszuweisungen auch seien, stellten sie doch ein Trostpflaster für eine unzureichende Finanzierung der Kommunen dar.

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