WESER REPORT: Haben Sie irgendwelche Bedenken wegen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025?
Andreas Cors: Natürlich wäre jeder Tag mehr, der uns zur Vorbereitung zur Verfügung steht, besser. Aber die Verwaltung trifft alle Vorbereitungen, um die Wahl am festgesetzten Termin ordnungsgemäß durchführen zu können.
Was könnte problematisch werden – Papier oder Wahlhelfer?
Aktuell zeichnet sich in diesen Bereichen keine Problematik ab.
Gibt es überhaupt genug freie Räume für Wahllokale?
Da es sich zu einem großen Anteil um öffentliche Gebäude handelt, sollten die Schwierigkeiten hier gering sein.
Haben Sie jetzt schon ehemalige Helfer angeschrieben?
Sobald der Wahltermin offiziell durch den Bundespräsidenten bestätigt ist, werden wir unsere ehemaligen und in der Regel langjährigen Wahlhelfer innen und Wahlhelfer anschreiben. Insgesamt benötigen wir in Bremen zirka 4.200 und in Bremerhaven zirka 800.
Was erwartet die neuen Helfer – an Aufgaben, Zeitaufwand, Einweisung und Vergütung?
Gerne können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auf unserer Homepage über die Aufgaben als Wahlhelferin und Wahlhelfer informieren. Dort finden sich auch Angaben zu Zeitaufwand, Einweisung und Vergütung.
Wo sollen sich Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben bewerben?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich entweder über unsere Homepage wahlen.bremen.de in Bremen oder bremerhaven.de/wahlhelfer in Bremerhaven melden.
Wie viele wahlberechtigte Menschen werden Sie in der Stadt und in Bremerhaven benachrichtigen?
Diese Zahlen stehen erst am 42. Tag vor der Wahl mit Erstellung des Wählerverzeichnisses fest. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren es im Land Bremen rund 465.700 Personen, davon 386.200 in der Stadt Bremen und 79.500 in der Stadt Bremerhaven.
Ab wann dürfen die Wählerinnen und Wähler per Brief wählen?
Ausgehend vom 23. Februar 2025 und unter Berücksichtigung der Fristen, die 2005 vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat für die vorgezogene Neuwahlen festgelegt wurden, würde die Briefwahl in der sechsten Kalenderwoche starten können. Die Fristen für diese Neuwahl sind jedoch noch nicht verkündet. Daher ist diese Aussage nicht verbindlich.
Wer beobachtet die Wahlen und Auszählungen – unabhängig?
Gemäß Paragraph 54 Bundeswahlordnung ist die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses öffentlich und jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Gibt es eine ernstzunehmende Gefahr, dass diese Wahl manipuliert werden könnte?
Die Gefahr von Versuchen einer Einflussnahme besteht immer bei Wahlen. Dagegen werden kontinuierlich zahlreichen Maßnahmen getroffen, die auch zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Gerade im IT-Bereich sind diese Maßnahmen sehr effizient.