Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar.
Wer verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann so manche schwere Verletzung verhindern.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
– Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht damit hantieren.
Ausreichender Sicherheitsabstand
– Unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
– Feuerwerkskörper nur dort anzünden, wo dies auch erlaubt ist.
– Nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings wegwerfen – und niemals auf Menschen zielen. Sogenannte Blindgänger niemals noch einmal zünden.
– Feuerwerkskörper auf keinen Fall selbst herstellen oder illegal vertriebenes Feuerwerk erwerben. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
– Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen tragen.
– Die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren schützen. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen und Fenster und Türen geschlossen halten.- Bei Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 wählen.
Örtliche Regelungen beachten
– Laut Polizei Bremen gelten in Bremen Böllerverbote an mehreren zentralen Orten: Rund um das Rathaus, im Schnoorviertel, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Im Bereich der Teerhofbrücke und der Schlachte ist zudem das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt.
– Das Böllerverbotgilt zudem in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Zudem muss ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden.
– Die Bürgermeister-Smidt-Brücke bleibt aufgrund von Bauarbeiten vollständig gesperrt. Die Polizei warnt eindringlich davor, die Brücke dennoch zu betreten, da beim Betreten Lebensgefahr besteht.
Bußgeld bis zu 5.000 Euro
– Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Verbotszonen.
– Verstöße können laut Polizei Bremen mit Bußgeldern in Höhre von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.