Drohne Polizei Bremen Symbolbild Eine Drohne schwebt in der Luft – nicht oft bei der Polizei in Bremen. Symbolfoto: WFranz / Pixabay
Mehr möglich

Polizei-Drohnen bleiben bei Gefahr am Boden

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Bisher flogen ausgebildete Mitarbeiter nur vier Einsätze / Opposition findet es „peinlich“

Drohnen surren über den Köpfen. Manchem machen die ferngesteuerten Fluggeräte Sorgen, ob sie etwas Privates filmen. Größere erzeugen zum Beispiel an Marine-Stützpunkten Angst vor russischer Sabotage und Spionage. Die Bremer Polizei besitzt zwei Einsatzdrohnen. Doch die blieben die meiste Zeit am Boden. Vier Kollegen und eine Kollegin der Polizei Bremen wurden 2024 nach Angaben der Polizeigewerkschaft GdP zum polizeilichen Luftfahrzeugfernführer ausgebildet. Zum Einsatz kamen sie bisher nur viermal. In einem Fall, um nach Beweismitteln zu suchen und in den drei anderen Fällen zur Tatort-Dokumentation. Zur Gefahrenabwehr dürfen die Drohnen dagegen nicht losschweben.

Einsatzmittel zur Gefahrenabwehr vorenthalten

Der GdP-Landesvorsitzende Winter mahnt: „Der Polizei Bremen wird ein wichtiges Einsatzmittel zur Gefahrenabwehr vorenthalten. Insbesondere bei der Suche nach vermissten Personen, aber auch bei Bombenentschärfungen, darf die Polizei die Drohnen nicht fliegen lassen.“ Aber auch Lagebilder bei Großeinsätzen beziehungsweise Versammlungen würden helfen. Eine Rechtsgrundlage für den gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz liege noch nicht vor, erklärt Franka Haedke von der Polizei-Pressestelle. Jede staatliche Stelle benötige für Grundrechtseingriffe eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.  Der Einsatz einer Drohne im öffentlichen Raum könne einen solchen Grundrechtseingriff gegenüber Menschen darstellen, die von der Drohne gefilmt oder fotografiert werden, begründet René Möller, Pressesprecher des Innensenators Ulrich Mäurer. Die Feuerwehren im Land Bremen besitzen laut Möller hingegen eine Ermächtigungsgrundlage „für Zwecke der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr“.

Kleine Gesetzesänderung

Um der Polizei mehr zu erlauben, müssten im Bremischen Polizeigesetz neue Regeln eingetragen werden. Doch genau damit tut sich die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken offenbar schwer. Die Opposition hat eine etwas andere Sicht auf diese Flug-Bereitschaft. Marco Lübke, CDU-Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, findet es „peinlich, dass seit über zwei Jahren die Drohnen bei der Polizei im Schrank liegen und nicht eingesetzt werden dürfen und dass die Koalition bei einer solch kleinen Gesetzesänderung zu keiner Lösung kommt!“

Erlass reiche nicht

Zudem sollen fast alle Bundesländer den Einsatz über einen Erlass geregelt haben. Man finde eine Regelung in kaum einem Polizeigesetz der Länder, so Lübke. „Die Innenbehörde Bremen vertritt die Auffassung, dass ein Erlass nicht ausreichen würde.“ Nachvollziehbar sei das für ihn nicht. Das kann im Ernstfall zu seltsamen Blüten führen. „Es gab in der Vergangenheit ein paar wenige Einsätze, wo auf Drohnen von umliegenden Hilfs- und Rettungsorganisationen zurückgegriffen wurde“, berichtet Lübke. Offensichtlich habe die Innenbehörde das für rechtlich zulässig erachtet.

Auf militärische Drohnen nicht vorbereitet

Der Abschuss beziehungsweise das Ausbremsen von fremden oder militärischen Drohnen habe damit nichts zu tun: „Auf Angriffe durch Drohnen ist kaum eine Kommune oder Bundesland vorbereitet.“ Das sei ein Problem und da werde Lübke am Ball bleiben: „Weil das in Zukunft immer stärker zunehmen wird.“ Klassische Fälle in der Gefahrenabwehr wären zum Beispiel Vermisstenfälle von älteren Menschen und Kindern. Also eine gezielte Suche nach Personen, die in Gefahr sind.

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