Wer rund um die Weser einen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten findet, ist vermutlich im ersten Moment überrascht. So ein Bescheid löst jedoch kein freudiges Ereignis, sondern eher eine unangenehme Stimmung aus. Wichtig ist, den Brief nicht einfach beiseite zu legen, sondern besonnen zu handeln.
Warum sollte ich mich mit dem Bußgeldverfahren auseinandersetzen?
Liegt in der täglichen Post ein Bußgeldbescheid, ist oftmals die Verwunderung groß. Doch der Brief hat in der Regel eine Bewandtnis. Meistens geht es um einen Verkehrsverstoß. Der Betroffene hat vermutlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ist bei Rot über die Ampel gefahren. Im Schreiben wird der Tathergang in vielen Fällen mit Bildern untermauert. Deshalb ist zunächst Ruhe zu bewahren und zu überlegen, ob der Vorwurf den Tatsachen entspricht.
In der Anlage befindet sich immer ein Anhörungsbogen. Dieser ist gewissenhaft auszufüllen. Dabei gilt es, wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Person und zum Tatvorwurf zu machen. Allerdings ist es ratsam, nichts zu übereilen. Das bewahrt davor, in der Hektik fehlerhafte Angaben zu machen. Es ist besser, den Bogen ruhig auszufüllen und sich zu allen Punkten zu äußern. Wer sich unsicher ist, holt sich professionellen Rat. Betroffene, die sich mit der Situation überfordert fühlen, können passende Rechtsanwälte in Bremen finden und einen Termin vereinbaren.
Wie viel Zeit bleibt mir, um auf den Bußgeldbescheid zu reagieren?
Die Bußgeldbehörde verschickt Bescheide nicht ohne Grund. Ziel ist es, den Fahrer des Fahrzeuges zu ermitteln, der für das Rechtsvergehen verantwortlich gemacht wird. Kleinere Vergehen werden direkt mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Bei Unfällen und schwerwiegenden Fällen haben Betroffene zunächst die Möglichkeit, selbst Stellung zur Situation zu nehmen. Sie können somit erklären, wie es zur Ordnungswidrigkeit kam. Erst nach Ausfüllen des Anhörungsbogen nimmt sich die zuständige Behörde Zeit, die Sachlage zu beurteilen und einen Bußgeldbescheid zu erstellen. Das ist meistens einen Monat nach der Tat der Fall.
Ist der Bescheid eingetroffen, ist die Bußgeldstrafe innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Frist ist immer die Zustellung des Bußgeldbescheides. Ebenso können Betroffene natürlich einen Einspruch einlegen. Das ist dann sinnvoll, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Der Einspruch sollte ebenfalls innerhalb dieser Frist beim Amt eingehen. Danach ist es nicht mehr möglich, eine Einrede vorzunehmen. Stellt die Behörde einen Verzug fest, folgt in der Regel das Vollstreckungsverfahren.
Tipp: Wer sich zum Zeitpunkt des Posteingangs im Urlaub befand und in Verzug gerät, muss der zuständigen Behörde Beweise vorlegen, dass eine Fristeinhaltung nicht möglich war. Dazu sind sämtliche Reiseunterlagen als Beweise beim Amt einzureichen.
Was kann ein Anwalt für mich tun, wenn ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet wird?
Ein Rechtsanwalt in Bremen, der mit der Angelegenheit betraut wird, schaut sich nicht nur den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an. Er fordert vom Amt ebenso Akten an, um zusätzliche Anhaltspunkte zu erhalten. Dabei kontrolliert er, ob Fehler vorliegen. Vor allem für Betroffene, denen ein Führerscheinentzug droht, kann ein Anwalt hilfreich sein. Das ist vor allem immer dann ratsam, wenn der Führerschein von Berufs wegen dringend benötigt wird. In diesem Rahmen kann der Rechtsbeistand Unterstützung bieten und ein Fahrverbot abwenden.
Wenn ein Bußgeldbescheid in der Post liegt, ist es empfehlenswert, der Angelegenheit mit dem nötigen Ernst zu begegnen. Bögen sind auszufüllen, Gelder zu bezahlen und Fristen einzuhalten, wenn Betroffene feststellen, dass sie zu Recht beschuldigt wurden. In allen anderen Fällen hilft ein Anwalt weiter, der die Interessen seines Mandanten bestmöglich vertritt.