Für Steuerpflichtige tickt die Uhr: Erwerbstätige haben noch bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Wer sich als Ehepaar in den Steuerklassen III/V oder IV/IV bewegt, oder mehrere Löhne nebeneinander bezieht, sollte sich beeilen. Allerdings sind nicht alle dazu verpflichtet. Ausgenommen von der Pflicht zur Abgabe ist der Großteil der Steuerklasse I. Gerade diese können jedoch von einer freiwilligen Abgabe profitieren. Wichtig: Wer eine Steuererklärung abgeben muss, wird vom Finanzamt angeschrieben.
Angst vor der Nachzahlung oft unbegründet
Mit der Steuererklärung ist oft die Angst vor einer Nachzahlung verbunden. Dabei machen diese nur einen kleinen Teil aus. Da freiwillige Abgabeerklärungen bis zu vier Jahre später noch abgegeben werden können, stammen die neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2021. Von 14,9 Millionen Personen, die eine Steuererklärung abgegeben haben, erhielten 12,9 Millionen Geld zurück – also rund 86,6 Prozent. Die durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1.172 Euro.
„Wir bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) empfehlen vor allem Erwerbstätigen generell, eine Steuererklärung abzugeben“, betont der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Denn häufig können gerade diejenigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen, so Strötzel.
Wer muss – und wer sollte
Wer in Steuerklasse I ist, dessen Arbeitgeber zahlt automatisch die Lohnsteuer. Kommen keine weiteren Einnahmen dazu, ist eine Steuererklärung nicht notwendig, aber durchaus sinnvoll. Wer beispielsweise Mitglied der Kirche oder einer Gewerkschaft ist, kann die Kirchensteuer und Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen. Genauso gelten Pendlerpauschale, Fort- und Weiterbildungspauschale sowie Anschaffungen fürs Homeoffice oder bestimmte Wohnnebenkosten als steuerlich abzugsfähig.
Auch Studierende können während des Studiums eine Steuererklärung abgeben. Studiengebühren, Zinsen für einen Studienkredit oder Ausgaben für Arbeitsmittel sind absetzbar – auch hier winkt eine Rückzahlung.
ELSTER schafft Online-Steuererklärung
Die Steuererklärung kann heutzutage nicht nur auf Papier, sondern auch online über Elster abgegeben werden. Dort kann nach Eingabe aller Daten auch eine erste unverbindliche Steuerschätzung abgerufen werden. Diese gibt an, wie hoch der mögliche Erstattungs- oder Nachzahlungsbeitrag ungefähr ist. Erwerbstätige können sich dort kostenlos ein Bild machen, ob sich eine Abgabe lohnt.
Falls sich die Erklärung nach der Abgabe finanziell nicht spürbar positiv ausgewirkt hat, ist dies kein Grund zur Sorge. Der sich hartnäckig haltende Mythos, dass nach erstmaliger Abgabe jährlich eine Steuererklärung nötig ist, ist falsch, erklärt Jörg Leine, Steuerexperte vom Magazin Finanztip.
Weitere Informationen zur Steuererklärung
Fristen: Die Erklärung für das Jahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Verlängern lässt sich der Termin bis zum 30. April 2026, wenn eine Steuerberatung in Anspruch genommen wird. Wer freiwillig seine Erklärung machen möchte, hat bis Ende 2028 Zeit dazu.
Elster ist ein Programm der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen im Internet.
Infos: Bei Fragen zur Abgabe der Steuererklärung können sich Interessierte von der VLH oder dem Steuerverbund entweder vor Ort oder telefonisch beraten lassen. Die Beratungsstellen sind online unter vlh.de oder steuerverbund.de zu finden.