Das Kreiskrankenhaus funktioniert nur mit qualifiziertem Personal. Die Suche nach passenden Bewerbern wollte die Kreisverwaltung nun schlanker gestalten. Die Politik stimmte dagegen. Foto: Roskamp Das Kreiskrankenhaus funktioniert nur mit qualifiziertem Personal. Die Suche nach passenden Bewerbern wollte die Kreisverwaltung nun schlanker gestalten. Die Politik stimmte dagegen. Foto: Roskamp
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Kontrolle oder Schnelligkeit

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Kreistag und Verwaltung uneins über Betriebssatzung des Kreiskrankenhauses

Es lässt sich nicht leugnen: Bewerber zu finden ist in den aktuellen Zeiten schwierig. Je qualifizierter die Person sein muss, desto prekärer gestaltet sich die Suche der Arbeitgeber mitunter. Nicht umsonst spricht man vom Fachkräftemangel.

Betroffen hiervon auch, man hört es immer wieder, der Berufsstand des Arztes. Um die Suche nach künftigen Ärzten schlanker und schneller zu gestalten schlug die Kreisverwaltung daher vor, die Betriebssatzung des Kreiskrankenhauses zu kürzen. Das Verfahren zur Einstellung von Chefärztinnen und -ärzten sei „über 30 Jahre alt“ und sollte „auf einen aktuellen Stand gebracht“ werden, so die Erste Kreisrätin Heike Schumacher.

Dies hieße unter anderem, dem Werksausschuss des Kreiskrankenhauses, auch Krankenhausausschuss genannt, die Rolle als zusätzliche Kontrollinstanz beim Einstellungsverfahren neuer Chefärzte abzuerkennen. Nach langer und turbulenter Diskussion hat der Kreistag in seiner finalen Sitzung vor den Sommerferien diesen Vorschlag abgeschmettert.

Ausschuss widersprach bisher nie Empfehlungen des Chefärzteteams

„Wir wollen alle dasselbe“, meinte Wilfried Pallasch (Bürgerfraktion). Und das sei die Qualität, die vor allem auf Grundlage der Entscheidung des Teams der Chefärzte am Kreiskrankenhaus gefällt werde. Hierbei ginge es neben fachlicher Kompetenz auch um das Zwischenmenschliche unter den später teils eng zusammenarbeitenden Kollegen.

Pallasch ist seit 1986 Teil des Krankenhausausschusses und von der Qualität von dessen Arbeit überzeugt. „Wir sind die Vertreter der Eigentümer des Kreiskrankenhauses, den Bürgern“, sagt er auf Nachfrage.

Die Ärzte des Kreiskrankenhauses seien kommunale Bedienstete. Der Krankenhausausschuss prüfe daher abseits von fachlicher Kompetenz noch einmal den menschlichen Faktor. Kann man den Arzt zum Beispiel gut verstehen, so ein Beispiel, das Pallasch anführt.

Man sei im Bewerbungsprozess die Stelle, an der der normale Menschenverstand zum Einsatz komme. Einer Empfehlung des Chefärzteteams habe der Ausschuss indes noch nie widersprochen. Bei der Sitzung des Kreistages bat Pallasch darum, den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen.

Bürokratie oder Demokratie?

Udo Mester (SPD) machte sich für eine Reform der Satzung stark: „Wenn Sie die Zeitung aufschlagen, ist jedes zweite Wort ‚Bürokratieabbau‘. Jetzt haben wir die Chance dazu“.

Pallasch lehnte diese Sichtweise klar ab und mahnte, „wir sollten hier nicht Bürokratie mit Demokratie verwechseln.“ Auch Dörte Gedat (Grüne) bezeichnete es als „erschreckend, was heutzutage alles unter den Begriff Bürokratieabbau fällt.“ Herbert Behrens (Linke) schloss sich Pallaschs Argumentation an und konstatierte, dass der vorgeschlagene Bürokratieabbau an dieser Stelle auch eine Schwächung der Demokratie nach sich ziehe.

Landrat Bernd Lütjen gingen die Vergleiche zwischen Bürokratie- und Demokratieabbau einen Schritt zu weit. „Dass da Vergleiche mit den Grundfesten der Demokratie herangezogen werden, halte ich für übertrieben“, so Lütjen. Immerhin war der Vorschlag zur Satzungsreform aus der Chefriege des Kreiskrankenhauses selbst gekommen, und kein alleiniger Einfall der Verwaltung.

Mester schlug vor, über die Betriebssatzung des Krankenhauses getrennt abzustimmen. Die Streichungen, die den Werksausschuss beträfen, wurden so nach langer Diskussion darüber, wie dieser Antrag denn nun zu formulieren sei, abgelehnt.

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