Die Ampel ist rot und ein Fahrzeug fährt trotzdem über die Kreuzung. Eigentlich klar dass das verboten ist, das Andreaskreuz unter der Ampel sorgt allerdings für Verwirrung. Foto: Schlie Die Ampel ist rot und ein Fahrzeug fährt trotzdem über die Kreuzung. Eigentlich klar dass das verboten ist, das Andreaskreuz unter der Ampel sorgt allerdings für Verwirrung. Foto: Schlie
Bahnhof Mahndorf

Rätseln – und dann doch rüber

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Wie eine neue Ampel in Mahndorf für Verwirrung im Verkehr und Uneinigkeit bei Bahn und Behörden sorgt

Wenn in Bremen eine neue Ampel aufgestellt wird, sorgt das oft für Diskussionen. Werden Fußgänger bevorzugt? Wie lang sind die Wartezeiten? Oder braucht es an dieser Stelle überhaupt eine Verkehrsregelung durch Lichtsignal? Eigentlich sollen sie Klarheit darüber schaffen, wann wer die Straße queren darf – nicht so am Bahnübergang Mahndorf.

Neue Ampel ohne Grund?

Dort steht seit dem 19. Juni – nach Bauarbeiten der Deutschen Bahn (DB) – eine neue Ampel. Jene verhindert augenscheinlich ohne erkennbaren Grund die Weiterfahrt. Wer von der Mahndorfer Landstraße kommt, kann entweder rechts über den Bahnübergang abbiegen oder geradeaus auf die Straße „Auf den Conroden“ fahren.

Die Ampel schaltet auf Rot, sobald sich der Bahnübergang schließt – und verbietet dabei offenbar auch die Weiterfahrt geradeaus. Unter der Ampel ist ein Andreaskreuz angebracht, was den Eindruck erwecken kann, das Signal beziehe sich auf den Bahnübergang.

Anwohner sieht viele Überholmanöver

Günther Grabendorff ist Anwohner und steht häufig an der Kreuzung. Er berichtet von dutzenden Überholmanövern vor der roten Ampel. „Weil die meisten Autofahrer es natürlich nicht einsehen zu warten, wenn es keinen Grund gibt.“ Die neue Ampel sei zusätzlich verwirrend, meint Grabendorff. Er habe sich bereits bei den Behörden umgehört, um zu klären was nun gilt, sei dabei jedoch im Kreis geschickt worden und habe unterschiedliche Aussagen erhalten.

Polizei: Überholen an Ampel verboten

Nils Matthiesen, Sprecher der Polizei Bremen, erklärt, dass eine Überfahrt verboten sei. Obwohl das Andreaskreuz unter der Ampelanlage suggerieren könnte, sie beziehe sich lediglich auf den Bahnübergang, dürfen weder Autos noch andere Verkehrsteilnehmer die Kreuzung bei Rot überqueren. Seine Begründung: Es herrsche Überholverbot.

Die Strafen reichen von 70 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahrerlaubnisregister bis hin zu 300 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot, so Matthiesen. Der Sprecher stellt klar: „Auch bevor die neue Ampel dort aufgestellt worden ist, war das Überholen rechtswidrig.“ Die Ampel werde von den Verkehrsteilnehmenden entweder nicht wahrgenommen oder schlicht missachtet.

Deutsche Bahn: Überholen an Ampel erlaubt

Petra Spalek, Sprecherin des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV), erklärt auf Anfrage, dass die DB die Ampelanlagen vor Ort betreibe und aufgestellt habe. Eine Sprecherin der DB erwidert: „Die Ampelanlage wurde in enger Abstimmung mit dem ASV geplant und von der DB errichtet.“ Nach ihren Angaben „verbietet das rote Licht den Verkehrsteilnehmenden dort lediglich das Queren des Bahnübergangs. Der Geradeausverkehr darf fahren.“

Anwalt für Verkehrsrecht bringt Licht ins Dunkel

Zwischen DB und Polizei herrscht dementsprechend Uneinigkeit über die Situation. Daniel Knok, Anwalt für Verkehrsrecht, bringt Licht ins Dunkel. „Die Örtlichkeit gibt eine erlaubte Überholmöglichkeit nicht her. Ein Lichtzeichen vor einem Andreaskreuz zu überfahren ist eine erhebliche Ordnungswidrigkeit. Dies dürfte auch für einen Geradeausfahrer gelten.“ Die Sichtweise der DB sei nicht zutreffend.

Um dies vor Ort zu verdeutlichen, prüft die Polizei Maßnahmen. „Wir klären gerade nochmal die Beschilderungen und ob da Änderungen nötig sind“, schließt Matthiesen. So solle verhindert werden, dass weiterhin Verwirrung herrsche und es zu unerlaubten Überholmanövern komme.

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