Deutschland ist der größte Markt für E-Bikes in Europa. Auch E-Scooter sind, laut dem Gesamtverband der Versicherer, immer häufiger auf deutschen Straßen unterwegs. Doch was, wenn es mal eine Panne gibt? Oder wenn ein starker Regenguss ein Weiterfahren unmöglich macht? Einfach mit in den Bus nehmen? Während das bei herkömmlichen Fahrrädern meist kein Problem ist, heißt es bei elektrischen Varianten oft: Scooter müssen draußen bleiben.
E-Scooter in Bussen und Straßenbahnen verboten, im Zug erlaubt
Seit über einem Jahr gilt in den Bussen und Bahnen der BSAG ein Verbot für E-Scooter. Der Grund: „unzureichende Normen bei den verwendeten Lithium-Ionen-Akkus“, erklärt Andreas Holling, Sprecher der BSAG. Man habe sich dabei an den Sicherheitsempfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen orientiert. E-Bikes, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von der Regelung nicht betroffen, so Holling, „da ihre Batterien den höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen.“
Wer in Bremen seinen E-Scooter, etwa von Vegesack in die Innenstadt mitnehmen möchte, darf das in den Bussen der BSAG nicht tun. In den Zügen der Nordwestbahn ist das hingegen kein Problem. „Zusammenklappbare E-Scooter und E-Bikes gelten bei uns als Handgepäck und dürfen kostenlos mitgenommen werden, sofern sie unbeschädigte, CE-geprüfte Lithium-Ionen-Akkus verwenden“, erklärt Sprecher Benjamin Havermann.
Für die Nutzung auf der Straße ist die CE-Kennzeichnung ohnehin Voraussetzung. Genügend Sicherheit für die Regionalbahn – aber zu wenig für den Bus? Nicht überall.
In Hamburger Bussen kein Problem
Denn nicht nur in Bremen ist der Umgang mit E-Scootern uneinheitlich geregelt. Auch zwischen den Bundesländern gibt es unterschiedliche Handhabungen. So ist die Mitnahme in den Bussen der Hamburger Verkehrsbetriebe erlaubt, in den U-Bahnen der Hamburger Hochbahn AG dagegen verboten.
„In Bussen ist die Evakuierung im Brandfall in der Regel einfacher, da sie überwiegend oberirdisch fahren und über mehrere Türen mit direktem Zugang nach außen verfügen. Daher wurde dort bislang kein generelles Verbot ausgesprochen“, erklärt Sprecher Christoph Kreienbaum.
Brände, ob durch E-Bikes oder E-Scooter, habe es laut den Sprechern weder bei der BSAG, noch bei der Nordwestbahn oder der Hamburger Hochbahn AG gegeben. „Die Entscheidung zum Verbot basiert auf präventiven Maßnahmen und internationalen Erfahrungen“, erklärt Kreienbaum.
Brandrisiko bei E-Scootern: „nicht vertretbar“ vs. „beherrschbar“
Die Einschätzung des Brandrisikos fällt dabei unterschiedlich aus: Während die Nordwestbahn das Risiko als „beherrschbar“ einstuft, bezeichnet die Hochbahn es als „nicht vertretbar“. Bei E-Bikes sei die Gefahr aufgrund höherer Sicherheitsstandards geringer, ergänzt Andreas Holling. Die Folge: ein Flickenteppich im Bremer Umland.
Klarheit könnte in nicht allzu ferner Zukunft kommen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Ziel ist es, strengere Prüfungen für Akkus einzuführen und einheitliche Sicherheitsstandards festzulegen. Dann könnte bundesweit geregelt werden, welche Stromspeicher im ÖPNV mitgenommen werden dürfen.
E-Scooter Regelungen im ÖPNV:
Regelungen bei der Nordwestbahn






