Geflügelpest, Bremen, Huhn, Henne, Hühner, Virus, Gesundheitssenatorin, Bremen In einigen Stadtteilen Bremens müssen Halterinnen und Halter auf ihre gefiederten Lieblinge besonders gut aufpassen: Eine Überwachungszone wegen der Geflügelpest reicht von Stuhr bis in die Stadt hinein. Foto: Marcus Schmidt
Rund um Stuhr

Geflügelpest: Überwachung jetzt in Teilen Bremens

Von
Hobby-Halterinnen- und Halter müssen besser auf ihre 3.000 Vögel aufpassen

Die Geflügelpest ist wieder da. In Stuhr im Landkreis Diepholz wurde am Freitag, 17. Oktober,  „ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza, Geflügelpest H5N1, in einem Legehennenbetrieb nachgewiesen.“ Das meldet Kristin Viezens von der Bremer Gesundheitsbehörde. Die Pressesprecherin von Senatorin Claudia Bernhard erklärt: „Daraufhin mussten im Umkreis von drei Kilometern Schutzzonen und im Zehn-Kilometer-Radius um den Betrieb Überwachungszonen eingerichtet werden, die in die Stadtgemeinde Bremen hineinreichen. Etwa 280 Hobby-Halterinnen und Halter müssen in der Überwachungszone von Bremen besser auf ihre rund  3.000 Hühner aufpassen. Die Schutz- und Überwachungszonen erstrecken sich auf diese Ortsteile: Huchting, Neustadt, Obervieland, Östliche Vorstadt, Hemelingen, Schwachhausen, Vahr, Findorff, Walle, Gröpelingen, Häfen, Woltmershausen, Seehausen, Strom und Hasenbüren.

So müssen Hobby-Halterinnen und Halter jetzt ihre Lieblinge schützen

Eine Allgemeinverfügung zur Tierseuche verlangt, jetzt das zu tun:  „Das empfängliche Geflügel ist aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden. Personen, die in der Überwachungszone Geflügel halten, haben dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen. Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.“

Tiere nur mit Schutzkleidung besuchen

„Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen. Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.“

Keine Geflügel-Märkte

„Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren. Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVet durchgeführt.“

Infos, Symptome, Notfallnummer

Infos: lmtvet.bremen.de. Dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und -halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wer entsprechende Beobachtungen macht,  muss sofort  den Veterinärdienst anrufen: 0421 / 361 158 03 .

 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner