Rund 35 Prozent aller Frauen in Deutschland sind mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen. Foto: pixabay
Aktionstag

Tag gegen Gewalt an Frauen

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Auslaufender Bremer Landesaktionsplan wird im Jahr 2026 fortgesetzt.

Jede dritte Frau in Deutschland ist im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen, darauf weist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hin. Mit dem „Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November soll international darauf aufmerksam gemacht werden.

Bremer Landesaktionsplan

Mit dem Ende dieses Jahres läuft der Bremer Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aus. Die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten Bremen (ZGF) erstellte diesen federführend mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im Jahr 2022 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Er enthält dem Übereinkommen des Europarates entsprechend zahlreiche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von (häuslicher) Gewalt gegen Frauen. In den vergangenen vier Jahren sollten diese nach und nach in Bremen umgesetzt werden.

„Tatsächlich war der Landesaktionsplan aus meiner Sicht ein großer Erfolg, da er in Bremen zu einer Gesamtstrategie und zu einer sehr guten und konstruktiven Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts und der Zivilgesellschaft sowie Betroffenen geführt hat“, sagt Silke Ladewig-Makosch von der ZGF. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte habe Bremen in seiner Evaluation lobend erwähnt.

Nach Angaben der ZGF befinde man sich aktuell in der Abschlussphase und arbeite bereits an einer Fortschreibung des Planes. Einen Abschlussbericht wird es im ersten Quartal 2026 geben. Zwischenstände lassen sich bereits unter im Internet abrufen. Des Weiteren werde im Auftrag von Senatorin Claudia Bernhard derzeit erhoben, wo es konkrete Bedarfe und Lücken im Hilfesystem der Stadt gibt.

„Gewalt, vor allem gegen Frauen, darf keine Akzeptanz mehr in unserer Gesellschaft finden. Wir leisten in Bremen schon viel, um Frauen vor Gewalt zu schützen und die Gewaltfolgen zu behandeln. Es gibt seit Februar 2025 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist ein wichtiger Meilenstein für unsere Gesellschaft. Genauso wichtig ist es jedoch, an die Wurzeln der Gewalt zu gehen und das patriarchale Geschlechterbild jeden Tag zu hinterfragen. Deshalb müssen wir auch der Prävention viel mehr Aufmerksamkeit widmen“, betont Bernhard.

Ein Fortschritt ist der am 19. November 2025 auf Bundesebene beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Er sieht unter anderem vor, dass Familiengerichte Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Auch im Land Bremen soll die elektronische Fußfessel zeitnah eingeführt werden.

Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird als Gewalt verstanden, die gegen sie gerichtet ist, weil sie Frauen und Mädchen sind, oder als Gewalt, die Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betrifft. Sie kann sich auf körperlicher, sexueller, psychischer oder auch wirtschaftlicher Ebene auswirken und ist im Prinzip immer mit einem strukturell bedingten Machtungleichgewicht verbunden, weshalb auch nur auf struktureller Ebene eine Änderung erwirkt werden kann, betont Ladewig-Makosch.

 Neben einer Demonstration am 25. November, 17.30 Uhr, auf dem Leibnizplatz gibt es in Bremen und Umgebung weitere Veranstaltungen, die sich gezielt mit Gewalt gegen Frauen befassen, darunter auch eine Lesung im Weserpark von der Autorin Jane S. Wonda.


Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist bundesweit unter der Nummer 116 016 erreichbar. Betroffene erhalten in vielen Sprachen rund um die Uhr anonym und kostenfrei Unterstützung.

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