Zu Beginn des Jahres ist es Thema in den meisten Arbeitsstätten: die Urlaubsplanung. Für Eltern sind die Zeiten, in denen sie frei brauchen, schon häufig festgelegt. Denn um ihre Kinder ausreichend zu betreuen, sollte zumindest ein Elternteil während der Ferien zu Hause sein. Schon jetzt kommen Eltern, insbesondere wenn sie alleinerziehend sind, mit den üblichen 25 bis 30 Urlaubstagen kaum hin. Wenn dann noch mehr unterrichtsfreie Tage oder Schulausfall dazu kommt, wird es schwierig.
Schulausfall sorgt für Betreuungsproblem
An der Grundschule am Buntentorsteinweg gab es beispielsweise im Schuljahr 2024/2025 bisher sechs solcher Unterrichtsausfalltage. Die Gründe: Personalversammlungen, Elternsprechtage und Fortbildungen des Kollegiums. Im April und Mai sollen weitere dazu kommen. Hier wurden Eltern aufgefordert „aufgrund von eingeschränkten personellen Möglichkeiten eine Betreuungsmöglichkeit außerhalb von Schule zu organisieren.“
Das eingeschränkte Vertretungskonzept müsse immer mit der Schulaufsicht abgestimmt und von jener genehmigt werden, erklärt Patricia Brandt, Sprecherin der Senatorin für Bildung. Ferner lägen die Termine, an denen es zu Unterrichtsausfällen kommt, aber in der Eigenverantwortung der Schule.
Unterrichtsausfälle dieser Art gibt es jedoch nicht nur in der Neustadt, sondern im ganzen Stadtgebiet. Das zeigt die monatlich herausgegebene Unterrichtsausfallstatistik des Bildungsressorts. Im Schuljahr 2023/2024 fehlten Lehrkräfte an Grundschulen aufgrund „anderer Gründe“ an rund 3,1 Prozent der Unterrichtstage – ein Rekordhoch seit der Erfassung der Statistik.
Elternsprechtage, Fortbildungen oder innerschulische Fachtage sorgen für Ausfall
Unter die „anderen Gründe“ fallen neben Prüfungen, Beurlaubungen und Klassenfahrten auch Elternsprechtage, Fortbildungen oder innerschulische Fachtage. Der Trend geht auch im aktuellen Schuljahr weiter. Die neuesten Daten aus dem Bildungsressort weisen nur im August eine knapp geringere Fehlquote (3 Prozent) aus. Im September (4,4 Prozent), Oktober (3,5 Prozent) und November (3,1 Prozent) lag die Quote gleichauf oder sogar über dem Schnitt des vorherigen Schuljahres.
Fortbildungen, welche einen Teil der Ausfälle verursachen, werden vom Landesinstitut für Schule geplant. „Die Schulen haben die Möglichkeit, einmal jährlich einen schulinternen Fortbildungstag auf Antrag bei der Schulaufsicht durchzuführen“, so Brandt. Dass diese auch während der Schulzeit stattfinden würden, liege am „vielfältigen Fortbildungsangebot des LIS.“
Niedersachsen macht es anders
Allerdings geht es auch anders. Das zeigt das Nachbarbundesland Niedersachsen. Im Schulgesetz verankert steht dort in Paragraf 51 Absatz 2: „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden.“ Im Bremer Schulgesetz gibt es so eine Vorgabe nicht, sondern nur eine Wegweisung. „Die Schulleitung ist gefordert, das Maß eines möglichen Unterrichtsausfalls möglichst gering zu halten“, sagt Brandt. Der Blick auf die steigenden Ausfallzeiten zeigt aber, dass sich dies nicht immer umsetzen lässt.