Nach den kritischen Messergebnissen von Wasserproben, die Tim Schmidt von der Organisation „Wasser ist ein kostbares Gut“ Ende Januar im Gewässer am Bahnhof Hoykenkamp genommen und vom Delmenhorster Labor Lafu untersuchen ließ, hat der Landkreis Oldenburg in enger Abstimmung mit der Gemeinde Ganderkesee eine eigene Probe vom 14. Februar untersuchen lassen. Ergebnis: Eine Überschreitung von Grenzwerten kann nicht festgestellt werden, eine Gefahr geht von dem Wasser nicht aus. „Die Ergebnisse der untersuchten Oberflächenwasserprobe ergeben keine Hinweise auf eine Kontamination beziehungsweise einen Einfluss von Altlasten. Die Eisenakkumulation an der Probenahmestelle ist natürlichen Ursprungs und dem im Zustrom natürlich vorhandenen Eisengehalt geschuldet“, heißt es in der gutachterlichen Stellungnahme. Durchgeführt wurde die Probenentnahme von dem zertifizierten Sachverständigen Dr. Christoph Erpenbeck vom Büro für Boden- und Gewässerschutz aus Bad Zwischenahn-Ofen.
Probe klar und nicht gefärbt
Bei Arsen stellte der Sachverständige einen Wert von 0,0028 mg/l fest. Die Initiative „Wasser ist ein kostbares Gut“, deren Proben eine hohe Belastung an Metallen aufwiesen und die Altlasten als Ursache nennt, kam bei ihrem Messergebnis von Arsen auf 1,43 mg/l. Bei Barium lag der Wert des vom Büro untersuchten Wassers bei 0,079 mg/l (Initiative: 3,59 mg/l). Weitere Ergebnisse des Sachverständigen: Cyanid <0,0050 mg/l (Initiative: Cyanid 0,009 mg/l), Thallium <0,00020 mg/l (Initiative: 0,013 mg/ l). Die Schwellenwerte für Grundwasser betragen bei Arsen 0,010 mg/l, bei Barium 0,340 mg/l, bei Cyanid 0,050 mg/l und bei Thallium 0,008 mg/l.
„Nicht vergleichbar“
Erpendiek vom Büro für Boden- und Gewässerschutz entnahm die Wasserprobe laut seiner gutachterlichen Stellungnahme aus einer Tiefe von zehn Zentimetern unterhalb der Oberfläche. Sie sei klar und nicht gefärbt gewesen. Untersucht wurde sie im Labor der SEWA Nordwest Laborbetriebsgesellschaft in Essen. Tim Schmidt merkt an, dass er für seine Probe deutlich tiefer gegangen ist. „Es waren 40 Zentimeter, bis in den sedimentnahen Bereich hinein“, so der Umweltschützer. Schwermetalle hätten hierdurch besser ausgemacht werden können. „Wenn man einen realen chemischen Fingerabdruck von Belastungen in einem Gewässer erfassen will, sollten auch die tieferen Schichten bis hin zum Sediment miterfasst werden“, meint Schmidt. Die oft schwankenden Strömungen können ihm zufolge dazu führen, dass sich erhebliche Anteile des Sedimentes und die darin enthaltenen Schadstoffe im gesamten Gewässer bis zur Oberfläche verteilen. Entsprechend seien die Ergebnisse seiner Proben und die des Büros anders und nicht vergleichbar, da es unterschiedliche Ansätze gegeben habe.
Nicht jede Altablagerung ist eine Altlast
„Neben diesem anlassgebenden Fall ist aus Sicht der Kreisverwaltung generell zu dem Thema Altablagerungen im Landkreis Oldenburg festzuhalten, dass nicht jede Altablagerung auch eine Altlast ist“, erklärt der Landkreis Oldenburg in einer Mitteilung. Im gesamten Landkreis gebe es, so wie in ganz Niedersachen, eine weitestgehend vollständige Erfassung mehrerer dutzend Altablagerungen. Es könne immer noch eine unbekannte Altablagerung geben, was aufgrund der historischen Tätigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft als normal anzusehen sei.
Die Kreisverwaltung hat der Initiative eigenen Angaben zufolge mehrere Termine für ein Gespräch zum Thema Altablagerungen angeboten. Dieses soll Ende März stattfinden.
Der gesamte Bericht der gutachterlichen Stellungnahme ist hier abrufbar.
Was sind Altablagerungen?
Unter Altablagerungen versteht man nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, ohne dass anzunehmen ist, dass diese die Gefahrenschwelle zur Last überschritten haben/könnten.
Der Begriff Altlasten wurde 1978 vom Rat der Sachverständigen für Umweltfragen geprägt. In dieser Zeit rückten die ökologischen Folgen vom fehlerhaften Umgang mit Abfällen durch zahlreiche Schadensfälle in das öffentliche Bewusstsein. Altlasten bezeichnen Verunreinigungen von Boden und Grundwasser, die auf einen Eintrag von schädlichen Substanzen in der Vergangenheit zurückzuführen sind. Sie stellen potentielle Gefahrenquellen für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft dar.
Zur Abwehr möglicher Gefahren bei Altlasten werden Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. „Eine Altablagerung kann also eine Altlast sein, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit dergestalt hervorgerufen werden, dass sie die Gefahrenschwelle hin zu einer Gefährdung des allgemeinen Wohls überschritten haben oder dies anzunehmen ist“, heißt es von der Kreisverwaltung.
Im Landkreis Oldenburg sei aktuell keine Altlablagerung bekannt, die als eine solche Altlast zu qualifizieren ist. Sollten sich etwaige Nutzungen an oder in der Nähe einer Altablagerung ändern, so werde sie diesbezüglich anlassbezogen neu bewertet.