Die Testphase ist abgeschlossen: Seit dem 1. Oktober müssen alle Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken deutschlandweit die elektronische Patientenakte nutzen. Foto: Tung Lam auf Pixabay Die Testphase ist abgeschlossen: Seit dem 1. Oktober müssen alle Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken deutschlandweit die elektronische Patientenakte nutzen. Foto: Tung Lam auf Pixabay
Neue Gesetze

Änderungen für Verbraucher

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Neue Regeln für Geld-Überweisungen, elektronische Patientenakte und Einreise in die EU im Oktober

Licht-Testwochen, zwei Feiertage, Freimarkt, Heckenschnitt und Umstellung von Sommer- auf Winterzeit: Der Oktober bringt so einige Ereignisse, die wir uns mittlerweile einverleibt haben.

In diesem Jahr treten diverse Änderungen in Kraft, an die wir uns künftig gewöhnen müssen. Was sich im Oktober 2025 alles ändert: eine Übersicht.

Erst kam das e-Rezept, jetzt folgt die ePa: Nach einer mehrwöchigen Testphase geht zu Monatsanfang die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland richtig an den Start.

Schnellere Überweisungen ab Oktober

Ärztinnen und Ärzte sind ab sofort verpflichtet, dort zum Beispiel Medikamente, Röntgenbilder, Arztbriefe oder Befundberichte digital zu hinterlegen, so dass die Informationen bei weiteren Behandlungen von anderen Kolleginnen und Kollegen einsehbar sind und so etwa unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Patienten können die Nutzung der ePA jederzeit widersprechen.

Neuerungen auch bei allen Banken und Sparkassen innerhalb der EU: Einerseits werden ab dem 9. Oktober Echtzeitüberweisungen zur Pflicht.

Kunden, die innerhalb des Euro-Raums Geld überweisen möchten, steht dieser Service rund um die Uhr zur Verfügung – ohne dafür höhere Gebühren zu entrichten. Der Geldtransfer soll innerhalb von zehn Sekunden von A nach B erfolgen.

Andererseits tritt ein Sicherheitsmechanismus in Kraft, durch den Verbraucher besser geschützt werden: Die Geldinstitute müssen nämlich künftig bei jeder Überweisung checken, ob der angegebene Empfänger mit der aufgeführten IBAN-übereinstimmen.

Ist dem nicht so, schlägt das System Alarm und der Kunde sollte den Transfer unterbrechen.

Nicht-EU-Bürger müssen sich auf Änderungen an den Außengrenzen der Europäischen Union einstellen. Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

Eine weitere Änderung führt die EU ab dem 12. Oktober an ihren Schengen-Außengrenzen ein. Dann geht das Entry/Exit System (EES) an den Start, zunächst am Flughafen Düsseldorf.

Danach folgen die Flughäfen Frankfurt und München, bevor laut Bundesministerium des Innern sukzessive alle weiteren Flughäfen sowie die Häfen an den Seeaußengrenzen angebunden werden.

Noch ein Jahr Windows 10

Das EES ersetzt das bisherige analoge Abstempeln der Reisedokumente durch eine digitale Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Nicht-EU-Bürgern sowie deren biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.

Windows 10-User können aufatmen, zumindest für ein Jahr. Lange angekündigt, wollte Microsoft am 14. Oktober dieses Jahres die Windows-10-Version in den Ruhestand schicken. Somit hätte der Softwareriese auch keine neuen Features oder Sicherheitsupdates mehr für die Version zur Verfügung gestellt.

Das Ganze verschiebt sich jetzt auf Oktober 2026. Benutzer der Version, die von den kostenlos angebotenen Aktualisierungen profitieren möchten, brauchen allerdings ein Nutzerkonto bei Microsoft, bei dem sie sich mindestens alle 60 Tage authentifizieren müssen.

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