Bedrohung, Nötigung, Erpressung, Verunglimpfung, extremistische Inhalte, die Androhung von Gewalttaten oder der öffentliche Aufruf zu Straftaten: Sogenannte Hasspostings, die über die sozialen Netzwerke und das World Wide Web verbreitet werden, nehmen stetig zu, teilt das Bundeskriminalamt mit.
Die vermeintliche Anonymität im Netz lasse die Hemmschwelle beim Verfassen von Hasspostings sinken. Deshalb hat am Mittwoch erstmals ein bundesweiter Einsatztag der Polizei zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet stattgefunden. Ziel der Aktion sei, dem stark zunehmenden „Verbalradikalismus“ und den damit verbundenen Straftaten im Netz entschlossen entgegen zu treten.
Äußerungen können zur Straftat werden
In einer konzertierten Aktion durchsuchen Polizeibeamte in 14 Bundesländern von mehr als 25 Polizeidienststellen die Wohnräume von circa 60 Beschuldigten. Das Bundeskriminalamt koordiniert als Teil der im Dezember 2015 eingerichteten Bund-Länder-Projektgruppe „Bekämpfung von Hasspostings“ den bundesweiten Einsatztag.
Bürger und Täter sollen für das Thema sensibilisiert werden. Insbesondere auf den Umgang mit rechtsgerichteten Äußerungen in Sozialen Netzwerken soll hingewiesen werden. Einigen Nutzern ist bei Äußerungen oder Veröffentlichungen nicht bewusst, dass sie einen Straftatbestand (beispielsweise Volksverhetzung) erfüllen.
Zwei Wohnungen in Bremen wegen Hasspostings durchsucht
Das Bundeskriminalamt erkärt: Das Internet sei kein rechtsfreier Raum und nicht jede Äußerung sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt beziehungsweise legitimiert.
In den frühen Morgenstunden fanden auch in Bremen zwei Wohnungsdurchsuchungen bei Tatverdächtigen statt, eine in Bremerhaven. Während die Durchsuchungen in Bremen auf Beschlüsse der Staatsanwaltschaft Bremen zurückzuführen sind, ist die Durchsuchung in Bremerhaven auf ein anhängiges Verfahren der Staatsanwaltschaft Kempten begründet. Die Ermittlungen sowie die Auswertungen beschlagnahmter Beweismittel dauern an.