Als die Polizeibeamten den 40-jährigen Fahrer eines Kleintransporters am Donnerstagvormittag im Gewerbegebiet des Überseehafens kontrollierten, stellten sie fest, dass er zwei Versandstücke mit hochgiftigem Cyanwasserstoff geladen hatte.
Cyanwasserstoff ist besser bekannt als Blausäure und leicht brennbar. Schon kleinste Mengen fallen unter die Gefahrengutvorschriften und deswegen müssen Transportfahrzeuge unbedingt mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet sein.
Fahrer musste Sicherheitsleistung hinterlegen
Diese Kennzeichnung weist das Fahrzeug gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch Rettungs- und Hilfskräften als Fahrzeug mit gefährlicher Ladung aus. Bei einem eventuellen Unfall besteht daher bei Freisetzung des Stoffes eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte, aber auch Hilfskräfte, die sich ohne Kenntnis dieser sehr gefährlichen Ladung dem Fahrzeug nähern.
Neben den Warntafeln fehlte dem Fahrer des Transporters auch die benötigte Schulungsbescheinigung für den Umgang mit dem gefährlichen Stoff. Der 40-Jährige musste noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 475 Euro hinterlegen. Nach dem die giftige Blausäure entladen wurde, durfte er seine Fahrt fortsetzen.