In 27 Eilverfahren musste das Bremer Verwaltungsgericht während der Sommerferien darüber entscheiden, ob Eltern ihre Kinder auf deren Wunschschule schicken dürfen, wenn diese ihnen vorher abgesagt hatte.
Diese Verfahren gibt es jedes Jahr, doch eine neue Verordnung der Bildungsbehörde hat jetzt zu besonders vielen Klagen geführt: Die hat in den fünften Klassen der Oberschulen und Gymnasien Schulplätze für Flüchtlingskinder reserviert, die vorher an Sprachförderkursen teilgenommen hatten.
„Das ist nicht rechtens“, sagt Gerichtssprecherin Verena Korrell. „Diese Verordnung verstößt gegen das Verteilungsgesetz.“ Um Plätze für Flüchtlingskinder zu sichern, müsste dieses laut Gericht geändert werden – von der Bürgerschaft, nicht der Behörde.
Bildungsbehörde hat Beschwerde eingelegt
„Im Normalfall wird bei einer beliebten Schule nach Härtefällen und Leistung entschieden, da gibt es ein genau abgestuftes Verfahren“, sagt Korrell. Die Behörde könne nicht einfach eigene Vergabekriterien einführen.
Gegen den Gerichtsbeschluss hat die Bildungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht bereits Beschwerde eingelegt. „Wir haben die Plätze für Flüchtlinge über eine Kapazitätenverordnung eingerichtet, das ist nicht das gleiche, wie das Aufnahmeverfahren“, erklärt Sprecherin Miriam Schmidt.
Das sei für die Regelschulplätze gewissenhaft durchgeführt worden. Die Stadtgemeinde sei dazu ermächtigt, diese Kapazitäten flexibel und effizient zu verwalten, deswegen sie die Behörde zuständig.
Opposition fürchtet übervolle Klassen
Die Opposition aus CDU und Linken sagt, es sei grundsätzlich richtig, für Flüchtlinge Schulplätze zu schaffen. „Doch wenn es handwerkliche Fehler bei der Umsetzung gibt, führt das zu übervollen Klassen mit zu wenig Lehrern“, befürchtet Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende der Linken. Außerdem wisse sie, dass viele Flüchtlinge noch gar keinen Schulplatz bekommen haben.
Dr. Thomas vom Bruch, bildungspolitischer Sprecher der CDU kritisiert zudem den Verfahrensfehler der Behörde und mahnt, Alternativen und Rechtssicherheit zu schaffen, um die eigenen Fehler nicht auf dem Rücken der Schüler auszutragen. Die SPD gibt der Behörde Recht, sollte das Gericht anders entscheiden, müsse man neue Gesetze schaffen.