„Zermürbend“ nennen die Mieter in einem Schreiben den Kampf, den sie in den vergangenen Monaten um ihren Wohnraum geführt haben. Der „Vorrang eines gesundheitswahrenden Selbstschutzes“ habe sie letztlich gezwungen, auszuziehen. Auch die letzte Wohngemeinschaft hat inzwischen ihre Sachen gepackt.
Mit einer sogenannten „Verwertungskündigung“ war den Mietern bereits im vergangenen Jahr gekündigt worden. Die Bewohner des Hauses hatten dem Ehepaar, das nur kurze Zeit Eigentümer der Immobilie war, ein Strohmanngeschäft vorgeworfen.
Ehepaar hat Immobilie direkt weiterverkauft
Angeblich wollte der ursprüngliche Eigentümer das Haus nämlich nicht an seinen Nachbarn verkaufen, der direkt nebenan eine Obdachlosenunterkunft betreibt. Stattdessen verkaufte er an ein Bremer Ehepaar. Dieses hat aber angeblich erst nach dem Kauf von dem hohen Sanierungsbedarf der Immobilie erfahren.
Auch aus anderen Gründen sollen die neuen Eigentümer in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein und zufällig den Betreiber der Obdachlosen-Unterkunft kennengelernt haben, hatte der Anwalt des Ehepaars damals dem WESER REPORT gesagt. Dass dieser nach wie vor Interesse an der Rückertstraße 2 hatte, sei die Rettung für das Ehepaar gewesen.
Ex-Mieter kritisieren Sozialbehörde
Es verkaufte das Gebäude und sprach den Mietern eine Verwertungskündigung aus. Sie ist in Fällen wirksam, in denen ein Eigentümer durch die Vermietung an der wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.
Die ehemaligen Mieter der Rückerstraße beklagen jetzt die mangelnde Unterstützung der Stadt Bremen. Denn: Die Zentrale Fachstelle Wohnen ist die Behörde in Bremen, die Wohnraum für Obdachlose anmietet und dementsprechend potenzieller Vertragspartner des neuen Eigentümers.
Sozialbehörde hat Obdachlose einquartiert
„Spürbare Versuche, den Entmietungsstrategien seitens zweier wechselnder Vermietet entgegen zu wirken, waren nicht zu verzeichnen“, so die früheren Mieter. „Vielmehr schien die Umnutzung des Gebäudes zur privaten Herbere für die zeitweise und teure Unterbringung von Obdachlosen durch die Verantwortlichen der Stadt gewollt zu sein.“
Tatsächlich hat die Sozialbehörde bereits Obdachlose in die ehemaligen Wohnungen einquartiert. Das bestätigt Ressortsprecher Wolf Krämer. Schon seit vergangenem Sommer werde eine Etage als Obdachlosenunterkunft genutzt. „Das war noch bevor klar wurde, welche Probleme es dort gibt“, so Krämer.
Hat Senat sein Versprechen gebrochen?
Seit diesem Sommer habe die Stadt vier weitere Zimmer in der zweiten Etage des Gebäudes angemietet. Die ehemaligen Mieter werfen dem Bremer Senat jetzt vor, sein Versprechen gebrochen zu haben. „Weitere Wohnungen werden nicht belegt, sollten sie per Räumungsklage oder eine andere Form von Zwang frei gemacht worden sein“, hatte es im Januar noch als Antwort auf eine Frage der Linken zur Rückertstraße 2 geheißen.
„Räumungsklagen hat es nicht gegeben“, betont Ressortsprecher Krämer. „Dementsprechend haben wir an unserer Planung festgehalten.“ Trotzdem sei man auch bei der Sozialbehörde nicht glücklich darüber, wie der Vermieter mit den Mietern umgegangen ist.
„Wann fängt Zwang an? Wir haben lange um unseren Wohnraum gekämpft. Freiwillig ausgezogen ist hier niemand“, meint hingegen eine ehemalige Mieterin.