Hühner müssen ab Sonntag in Bremen in den Stall. So sollen sie vor der Vogelgrippe geschützt werden. Foto: WR Hühner müssen ab Sonntag in Bremen in den Stall. So sollen sie vor der Vogelgrippe geschützt werden. Foto: WR
Vorsichtsmaßnahme

Vogelgrippe-Alarm: Geflügel muss im Stall bleiben

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9.000 Hühner müssen ab Sonntag im Stall bleiben, um ein Ausbreiten der Vogelgrippe auch in Bremen zu verhindern. In Norddeutschland sind bereits 100 Tiere gestorben. Wer sich nicht daran hält, muss hohe Strafen zahlen.

Nachdem in Norddeutschland zahlreiche Fälle von Vogelgrippe aufgetreten sind, zieht auch Bremen Konsequenzen: Der Veterinärdienst hat am Freitag die sogenannte Aufstallung von Geflügel im Bundesland Bremen angeordnet. So soll Geflügel, wie Hühner oder Enten, vor der Vogelgrippe geschützt werden, an der im Umland bereits einige Tiere verendet sind.

Ab Sonntag, dem 13. November gilt die „Aufstallungspflicht“, die zirka 350 Halter und Halterinnen, darunter viele Hobbyhaltungen im Land Bremen betrifft, die zusammen etwa 9.000 Tiere besitzen. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden, warnt die Behörde.

Am 9. November hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) in seiner Analyse der Situation empfohlen, die „Aufstallung von Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen.“ Dieser Einschätzung schließt sich die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in einer eigenen Risikobewertung an.

Wildvögel und Hausgeflügel dürfen keinen Kontakt haben

Demnach muss der Kontakt von wildlebenden Vögeln zu gehaltenem Geflügel konsequent unterbunden werden und der Schutz hiesiger Geflügelbestände vor der Einschleppung und Verschleppung von Geflügelpest verstärkt werden. In Bremen und Bremerhaven sowie in der angrenzenden Umgebung befinden sich wichtige Wildvogel-Rastplätze mit einer hohen Wildvogeldichte. Hierzu zählen insbesondere die Wümmewiesen, die Ufer- und Wiesenbereiche entlang der Weser- und Lesumarme oder auch die Luneplate.

Der Pflicht kann durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die ausreichend gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist, nachgekommen werden.

Die Behörde warnt: Jeder Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche „Tötungsmaßnahmen“ zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.

Mehr als 100 Tote Tiere im Umland

Geflügelbesitzer, die ihren Bestand noch nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, sollten das laut Behörde dringend nachholen. Das gelte auch für Hobbyhalter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten, heißt es.

In den vergangenen Wochen ist in verschiedenen Bundesländern das Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. In Schleswig-Holstein wurde am vergangenen Wochenende der Verdacht, dass verendete Wildvögel mit dem Virus H5N8 infiziert waren, bestätigt. Am Plöner See und in der Umgebung waren mehr als 100 tote Reiherenten, Blesshühner, Möwen, Gänse und Schwäne entdeckt worden. Auch am Bodensee und aktuell in Mecklenburg-Vorpommern wurden tote Wildvögel positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet.

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