Mit diesem Laser auf dem Dach ist ein Lokführer in Mahndorf geblendet worden. Die Polizei warnt davor. Foto: Bundespolizei HB Mit diesem Laser auf dem Dach ist ein Lokführer in Mahndorf geblendet worden. Die Polizei warnt davor. Foto: Bundespolizei HB
Mahndorf

Gefährlicher Weihnachtsschmuck blendet Lokführer

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In Mahndorf ist in der Nacht zu Donnerstag ein Lokführer von einem grünen Laser geblendet worden. Schuld daran war eine Weihnachtsbeleuchtung, die Polizei musste ausrücken und den Besitzer aus dem Schlaf wecken.

Der Güterzug 60451 war gegen Mitternacht auf der Fahrt Richtung Osnabrück. Der 30-jährige Lokführer meldete, dass er aus dem 1. Stock eines Wohnhauses geblendet wurde. Seine Sehfähigkeit sei nicht beeinträchtigt worden. Weil bei grünen Laserstrahlen schon nach 0,2 Sekunden irreparable Netzhautschäden eintreten können, folgte ein Blaulichteinsatz.

Hinzu kamen seit dem 06.12.2016 mehrere Meldungen von Piloten über grüne Laserstrahlen aus der Nähe des Bremer Autobahnkreuzes bzw. aus dem Bereich von Mahndorf. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere „Weihnachtslaser“ von Wohnhäusern die Piloten verunsichert haben.

Polizei warnt vor gefährlichen Laserstrahlen

In diesem Fall hatte der Hauseigentümer das Gerät mit seiner halbkreisförmigen Projektionsfläche so hoch an der Dachrinne angebracht, dass die Strahlen über die Lärmschutzwand am Gartengrundstück reichten. Als ihn die Bundespolizisten weckten, schaltete er den Laserprojektor sofort ab und war betroffen von den Folgen. Die Bundespolizeiinspektion Bremen ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Die Bundespolizei gibt folgende Präventionshinweise: Jede Art von unvermittelter Blendung kann Verkehrsteilnehmer gefährden – auf der Straße, Schiene oder in der Luft. Das kann augenscheinlich auch durch zertifizierte Dekorationsbeleuchtungen erfolgen, wie dieser Fall zeigt.

Für die Netzhaut gefährlich sind dagegen Handlaser: Weil bei ihrem Einsatz stets die Gefahr von Erblindung droht und einige Netzhautschäden erst nach mehreren Stunden erkannt werden, sollte zur Gefahrenabwehr und Ermittlung der Verursacher jeder Missbrauch sofort der Polizei gemeldet werden.

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