Taxis in Bremen dürfen nicht einfach Pauschalpreise verlangen. Foto: Schlie Taxis in Bremen dürfen nicht einfach Pauschalpreise verlangen. Foto: Schlie
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Pauschalaufschlag für Behinderte nicht erlaubt

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Einige Taxifahrer haben von Rollstuhlfahrern zu viel Geld verlangt, denn der Rollstuhlfahrerzuschlag ist nur bei Krankenfahrten zulässig. In den meisten Fällen ist die Taxiordnung aber recht eindeutig formuliert.

Rollstuhlfahrer müssen einen Sonderzuschlag in Taxis zahlen? Das kann nicht sein, denkt der gerechtigkeitsliebende Mensch. Und ganz richtig: Das ist auch nicht so.

Dennoch haben in der Vergangenheit einzelne Taxifahrer in Bremen immer wieder eine Gebühr von 13,50 Euro von Behinderten verlangt, die nur im Rollstuhl sitzend transportiert werden können. Frank Stobäus, Rollstuhlfahrer und Mitglied im „Forum barrierefreies Bremen“ richtete sich mit einer Beschwerde an den Taxiverband TaxiRuf Bremen.

Pauschaltarife nur außerhalb der Stadtgrenze möglich

Der distanziert sich, gelobt Besserung, und will in Zukunft alle Fahrer besser schulen. „Einen solchen Rollstuhl-Zuschlag sieht die in Bremen gültige Taxentarifverordnung nicht vor“, teilt Fred Buchholz, Vorstandsvorsitzender des Verbands, mit. Nur bei Krankenfahrten wird der Aufpreis tatsächlich fällig. Dann aber zahlt die Krankenkasse.

Die „Taxentarifverordnung“ wird von der Stadt Bremen festgelegt, weil Taxis Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind. In dem Gesetz sind Grundpreis, Kilometerpauschale und Sonderregeln festgehalten.

Dass es auch in anderen Fällen zu einer falschen Auslegung kommt, glaubt Ingo Heuermann, zweiter Vorsitzender des TaxiRufs nicht. „So kompliziert ist die Verordnung nicht“, meint er. In den allermeisten Fällen wird einfach das Taxameter eingestellt, das den Fahrpreis automatisch berechnet. Einmal im Jahr wird es geeicht. Pauschaltarife können Taxifahrer und Fahrgast nur dann abmachen, wenn bei der Fahrt die Stadtgrenzen überschritten werden.

Frauennachttaxi ist als Sonderfall günstiger

Ein Großraumtaxi, wie für Rollstuhlfahrer nötig, ist auch für nicht behinderte Fahrgäste erst einmal nicht teurer. Nur wenn mehr als vier Personen mitfahren, werden fünf Euro auf den Preis aufgeschlagen.

Ein Sonderfall ist das „Frauennachttaxi“. Um Frauen und Kindern bis 14 Jahren eine sichere Fahrt durch die Nacht zu ermöglichen, gibt es für sie einen günstigeren Tarif – der ist aber vielen gar nicht bekannt. Wer zwischen 18 Uhr und 6 Uhr früh unter der Telefonnummer 14 0 14 ein Frauennachttaxi bestellt, zahlt bis zu 30 Prozent weniger.

Ein wenig mehr als der Standardfahrgast zahlen Rollstuhlfahrer beim Taxifahren im Übrigen doch – schließlich dauert das Einsteigen länger. Und jede Minute, die das Taxi nach Ankunft warten muss, kostet 45 Cent – egal, ob eben ein Rollstuhl eingeladen wird, ein Kinderwagen, oder ob sich der Fahrgast einfach noch etwas länger verabschieden muss.

Überblick: Das kosten Taxis in Bremen

Normaltarif
Grundpreis 3,30 Euro 1. bis 4. km je 2,05 Euro
5. bis 10. km je 1,80 Euro
ab 11. km je 1,40 Euro
Wartezeit/Minute 0,45 Euro
Ab 5 Personen +5 Euro Frauennachttaxi: Grundfahrpreis 4,50 Euro Ab 2. Kilometer je 1,50 Euro

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Eine Antwort

  1. Sven Bucher sagt:

    Für Rollstuhlfahrer ist ein Großraumtaxi sicherlich nötig. Daher sollte meiner Meinung nach auch kein Rollstuhlfahrer eine erhöhte Gebühr zahlen müssen. Diese Gebühr sollte, wie Sie selbst anführen, hinsichtlich beförderter Personen ausgelegt werden. Vielen Dank.

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