Hinweisschild Josef-Hospital. Foto Lürssen Das Landgericht Oldenburg hat die Hauptverhandlung gegen zwei Mitarbeiter des Josef-Hospitals zugelassen, die 2005 im damaligen Klinikum Delmenhorst nicht gegen Niels H. vorgegangen sein sollen. Symbolfoto
Niels H.

Josef-Hospital stellt angeklagte Mitarbeiter frei

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Die Geschäftsführung des Josef-Hospitals Delmenhorst hat am Donnerstag zwei Mitarbeiter vom Dienst freigestellt. Die reagierte damit auf den Beschluss des Landgerichts Oldenburg die Hauptverhandlung gegen sie zuzulassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt drei Angeschuldigten Todschlag durch Unterlassen in Zusammenhang mit den Morden von Niels H. vor. Die beiden damaligen Oberärzte (heute 67 und 59 Jahre) sowie der damalige Stationsleiter der Intensivstation (59) sollen laut Anklage zwischen Mai und Juni 2005 vom Verdacht gegen den Krankenpfleger gewusst haben. Gleichzeitig hätten sie aber nichts unternommen, um weitere Taten zu verhindern.

Zwei der drei Angeklagten arbeiteten bisher für das Josef-Hospital Delmenhorst (JHD). Sie waren seit Bekanntgabe der Anklage im November 2016 in patientenfernen Bereichen eingesetzt gewesen. Die Freistellung gilt bis zur Urteilsverkündung.

Breidenbach: „Keine Vorverurteilung“

Aufgrund des bevorstehenden Strafverfahrens und der damit gestiegenen weiteren Belastung für die betroffenen Mitarbeiter habe man sich für die Freistellung entschieden, teilte  JHD-Geschäftsführer Thomas Breidenbach mit. „Ich möchte jedoch betonen, dass es sich hierbei um keine Vorverurteilung handelt und bis zur Klärung der Schuldfrage nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt“, erklärt Breidenbach.

Jeder einzelne Mitarbeiter wünsche eine lückenlose Aufklärung der zwischen 2003 und 2005 stattgefundenen grausamen Taten im ehemaligen Klinikum. „Ich kann allen Patienten sowie Bürgern versichern, dass in unserem heutigen Krankenhaus mehr als je zuvor eine Kultur der Offenheit, Verlässlichkeit und größtmöglicher Sicherheit gelebt wird und wir alles dafür tun, dass solche Taten nie wieder geschehen können“, so Breidenbach.

Gericht lehnt Hauptverhandlung gegen Pflegekräfte ab

Gegen drei weitere damalige Pflegekräfte hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft hingegen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Der von der Staatsanwaltschaft dargelegte Sachverhalt lasse nicht mit hinreichender Gewissheit erkennen, dass die zwei damaligen stellvertretende Stationsleiterinnen (61, 56) und der männlicher Krankenpfleger (47) das Risiko weiterer Todesfälle billigend in Kauf genommen hätten.

Im Gegenteil: Der Krankenpfleger hatte offenbar belastendes Material gesammelt, um Niels H. zu stoppen. Er hatte nach Darstellung des Gerichts seinen Verdacht gegenüber einer der stellvertretenden Stationsleiterinnen geäußert. Diese soll den Stationsleiter informiert und dafür von diesem zurechtgewiesen worden sein. Es widerspreche schon dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, wenn den beiden um Aufklärung bemühten Krankenpflegern dieses doch anerkennenswerte Vorgehen für die Folgezeit nachteilig ausgelegt werde, heißt es in der Mitteilung des Gerichtes.

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