Von Kolumbien, über Pananama und die Niederlande nach Bremen: Drei Viertel der Flugstrecke ging es gut, dann wurde er erwischt. Zollbeamte am Bremer Flughafen untersuchten die, angesichts des fortgeschrittenen Alters des Mannes, doch schon merkwürdig anmutenden Fracht von mehreren Wakeboards.
Was sie in den Boards fanden, bezeichnete das Gericht als „Betäubungsmittel in nicht geringer Menge“: 5,2 Kilogramm Kokainpaste mit einem Wirkstoffgehalt von etwa 3,6 Kilogramm reinem Kokain. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von sieben Jahren und elf Monaten. Die Höchststrafe bei solchen Vergehen liegt bei 15 Jahren.
„Solche Vergehen müssen hart angegangen werden“
Der Verteidiger des Angeklagten forderte Freispruch: Seinem Mandat wäre nicht bewusst gewesen, dass er mit dem Transport der Wakeboards Drogen schmuggelte. Er sei „in eine Fall geraten“, so der Anwalt. Ganz so sah es die vorsitzende Richterin nicht: Fünf Jahre Gefängnis lautete ihr Urteilsspruch.
Auch weil sie ihm nicht abnahm, von nichts gewusst zu haben. „Solche Vergehen müssen hart angegangen werden“, so die Richterin dem Angeklagten zugewandt. „Außerdem sind Sie kein 80 Jahre alter Rentner.“ Allerdings sei der Mann bei dem Geschäft nicht der wirtschaftliche Nutznießer gewesen. Und das Ganze eingefädelt – daran glaubte das Gericht auch nicht.
Zudem erwartet den Kolumbianer nach der Verbüßung in Deutschland, eine weitere Haftstrafe in Spanien von einigen Jahren. So blieb das Strafmaß unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten.