Bremens Innensenator gibt sich vorsichtig optimistisch. „Das ist noch nicht der erhoffte Durchbruch, aber ein wichtiger Schritt in diesem schwierigen Verfahren“, sagte Ulrich Mäurer. Spezialkräfte der Polizei haben den 37-jährigen IS-Anhänger Oussama B. wieder festgenommen. Er sitzt wieder in Haft. Erst am Donnerstagabend war er freigekommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Zusicherung der algerischen Regierung für unzureichend erachtet, dass Oussama B. nach der Abschiebung nach Algerien dort menschenwürdig behandelt werde. Darauf musste der Mann aus der Abschiebehaft entlassen werden.
Abschiebehaft per einstweiliger Verfügung
Inzwischen schaltete sich das Bundesinnenministerium in den Fall ein und überzeugte das Landgericht, dass über hochrangige Polizeikontakte bei der algerischen Innenbehörde womöglich eine ausreichende Zusicherung auf menschenwürdige Behandlung des Mannes in Algerien zu erreichen sei.
Außerdem hatte das Bremer Migrationsamt Haftbeschwerde gegen die Freilassung von Oussama B. eingelegt. Auf Antrag des Amtes ordnete es per einstweiliger Verfügung erneut Abschiebehaft für den IS-Anhänger an.
„Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass wir dringend ein verbessertes Rückübernahmeabkommen mit Algerien benötigen, sagte Bremens Innensenator. „Dies kann nur die Bundesregierung erreichen.“