Wenn Flüchtlingskinder keine Geburtsurkunden bekommen

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Das Standesamt vergibt nicht
automatisch Geburtsurkunden. Foto: WR

Kinder von Flüchtlingen, die in Bremen geboren werden, bekommen nicht automatisch eine Geburtsurkunde. Nur wenn die Identität der Eltern eindeutig geklärt ist, wird das Dokument ausgestellt.

 Das hat der Senat auf Anfrage der Grünen erklärt. Eltern ohne Identitätsnachweis, also gültige Dokumente aus ihrem Heimatland bekommen demnach für ihre Neugeborenen vom Standesamt lediglich einen Registerauszug mit dem Vermerk „Identität nicht sichergestellt“.

Insbesondere für Staatenlose sei das bei Behördengängen problematisch. Sozialleistungen könnten betroffene Eltern für ihre Neugeborenen dennoch beantragen.

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