Wohlfahrtsverbände bezahlen ihre Auszubildenden besser als private Altenheime. Foto: WR |
Auszubildende in der Altenpflege werden nicht einheitlich bezahlt. An den Tarifvertrag halten sich nur die öffentlichen Altenheime und die der Wohlfahrtsverbände. Das wollte der Tarifausschuss des Landes Bremen mit der Erklärung zur allgemeinen Verbindlichkeit des Tarifvertrages ändern. Die Vertreter der privaten Arbeitgeber haben das jedoch verhindert.
„Auszubildende von privaten Arbeitgebern verdienen bis zu 200 Euro weniger im Monat“, erklärte Joachim Lüddeke, Fachbereichsleiter der Gewerkschaft ver.di. „Wir sind von den Verhandlungen sehr enttäuscht.“ Privaten Pflegeverbänden sei ihr Profit wichtiger, als die angemessene Bezahlung ihrer Auszubildenden.
Die Arbeitgebervertreter hatten nicht das nötige allgemeine öffentliche Interesse an einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag gesehen und ihre drei Stimmen geschlossen gegen den Vorschlag der Gewerkschaften eingesetzt.
400 Euro weniger in Bremen
Für ausgebildete Altenpfleger gibt es in Bremen keinen Tarifvertrag. „Unsere Leute verdienen in Bremen bis zu 400 Euro weniger als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Das ist eine völlig verrückte Situation“, so Lüddeke. Der Tarifvertrag für ausgebildete Altenpfleger werde gerade verhandelt.
Auch der Senator für Wirtschaft, Martin Günthner (SPD) zeigte sich von den Verhandlungsergebnissen enttäuscht: „Eine Zustimmung wäre ein wertvoller Beitrag zur Abstützung der tariflichen Ordnung im Bereich der Pflegebranche gewesen.“
Grüne kritisieren Profitstreben
Kritik kommt zudem von den Grünen: „Das Profitstreben in diesem Bereich hat inakzeptable Nebenwirkungen, wie die jüngsten Skandale in Altenpflege-Einrichtungen zeigen. Angesichts einer alternden Gesellschaft und des Fachkräftemangels in der Pflege müssen Pflegeberufe aufgewertet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Dass die Arbeitgeberseite daran offenbar kein Interesse hat, wirft ein schlechtes Licht auf die Branche.“
In Kirchhuchting musste ein Seniorenheim schließen, weil die Heimaufsicht erhebliche pflegerische und hygienische Mängel festgestellt hatte, die „zu lebensbedrohlichen Situation“ der Bewohner führte. Die Entscheidung, ob die Bewohner das Heim tatsächlich verlassen müssen, steht noch aus. Die Betreiber des Heims hatten beim Gericht einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen den Auszug der Bewohner eingelegt. Daraufhin hat die Sozialbehörde den Vollzug des Räumungsbeschlusses erst einmal ausgesetzt.