Die Mietpreisbremse soll Preise am Wohnungsmarkt regeln. Foto: WR |
Die Wohnungsmiete in Bremen darf den durchschnittlichen Mietpreis nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. Das regelt die seit dem 1. Dezember gültige Mietpreisbremse. Sie richtet sich nach dem durchschnittlichen Preis im Stadtgebiet.
Die Mietpreisbremse gilt vorerst bis zum 20. November 2020 und nur für die Stadt Bremen. So hat der Senat die Neuregelung beschlossen. „Die Mietpreise in Bremen sind in den vergangenen Jahren besonders für die Versorgung von Haushalten mit geringeren Einkommen stark angestiegen. Dem haben wir nun einen Riegel vorgeschoben, ohne den Immobilienmarkt abzuwürgen“, begründete Bausenator Joachim Lohse (Grüne) die Senatsentscheidung. Die Bremse richte sich nicht gegen alle Vermieter, sondern nur gegen solche, die aus der aktuellen Wohnungsnot Kapital schlagen wollten.
FDP kritisiert Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt nur für neu abgeschlossene Mietverträge. In der ganzen Stadt Bremen liegt die Durchschnittsmiete bei 7,21 Euro pro Quadratmeter. In den einzelnen Stadtgebieten schwankt der Preis jedoch. So kostet der Quadratmeter einem Immobilienportal zur Folge in der Alten Neustadt 12,13 Euro und im Steintor 11,01 Euro. Günstig dagegen sind Grohn, Blumenthal und Tenever mit knapp 6 Euro.
Kritik an dem Gesetz kommt von Seiten der FPD und des Immobilienverband Deutschlands.