In Bremen hat nun die Brut- und Setzzeit offiziell begonnen. Dies hat neben Landwirten auch für Tierhalter bestimmte Folgen. So müssen seit 15. März bis zum 15. Juli Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebiets führt. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. So gilt ganzjährig Leinenzwang in vielen Parkanlagen, wie zum Beispiel auch im Knoops Park.
Freilauf wichtiger Bestandteil für eine artgerechte Haltung
Der Bremer Tierschutzverein kritisiert die Regelung als zu pauschal. Es würde nicht berücksichtigt, an welchen Stellen tatsächlich Jungtiere und Bodenbrüter geschützt werden müssen. „Wir bedauern es sehr, dass die Stadt Bremen es immer noch nicht geschafft hat, mehr Freilaufmöglichkeiten für Hunde in der Stadtgemeinde Bremen einzurichten“, so Brigitte Wohner-Mäurer, Vorsitzende des Tierschutzvereins.
Zudem sei der Freilauf ein wichtiger Bestandteil für eine artgerechte Haltung der Hunde.
Bußgeld droht bei Missachtung
Selbst wenn Hunde keinen Jagdtrieb haben, allein ihre Anwesenheit in der Nähe einer Brutstätte könnte dazu führen, dass diese verlassen werden, heißt es seitens der Landesjägerschaft Bremen. Hält man sich nicht an die Anleinpflicht, so droht dem Halter ein Bußgeld.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bittet auch Katzenhalter zur Vorsicht. Allein die Anwesenheit der Katzen löst Dauerstress unter Wildtieren aus. Bei Vögeln kann dies zur Aufgabe von Bruten führen. Außerdem erbeuten Katzen, obwohl meist gut genährt, Vögel und Kleinsäuger.
„Als sogenannte Freigänger werden Katzen aufgrund ihres ausgeprägten Jagdtriebes zu einem Problem für die Wildtiere“, sagt Biologe Bernd Quellmalz vom BUND Weser-Elbe. „Glöckchen am Hals der Katzen helfen übrigens wenig, da nur gesunde erwachsene Vögel dadurch gewarnt wegfliegen können, Jungvögel, Amphibien und andere Tiere aber nicht“, so Quellmalz.
Auch Landwirte sollten Rücksicht nehmen
Jedoch sind nicht nur Haustierhalter betroffen, auch Landwirte sollten bestimmte Vorkehrungen treffen, bevor es zur ersten Heuernte in dieser Zeit kommt. So rät man ihnen, immer den Kontakt zum örtlichen Jäger zu pflegen. Durch ein Absuchen der Felder von ausgebildeten Jagdhunden kann verhindert werden, dass Jungwild beim Mähen zu Tode kommt.
„Häufig werden Jäger zwar vor dem Mähen informiert, es wird jedoch zunehmend schwieriger, den Vorgang abzustimmen“, erklärt der Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen, Marcus Henke. Die Flächen werden immer größer und die Reaktionszeiten zum Mähtermin witterungsbedingt immer kürzer. So wäre es meist üblich, dass Jäger Beobachtungen von Ricken mit Kitz oder Kitzen an die Landwirte im Revier weiterleiten.
Während der Brut- und Setzzeit bestimmte Mähtechnik anwenden
Auch rät die Landesjägerschaft dazu, am Vorabend der Mahd das Feld einmal außen zu ummähen. „Dies führt zur Beunruhigung des Wildes, das dann die Flächen verlässt“, sagt Henke. Eine weitere Schutzmaßnahme sei zudem, das Feld immer von innen nach außen zu mähen, so habe das Wild eine Möglichkeit, aus dem Feld zu laufen.
„Am ersten März ist zudem das Baumfällverbot in Kraft getreten. Bäume können somit nur bei großer Gefahr abgeholzt werden“, erklärt Kerstin Doty vom Umweltbetrieb Bremen. Die Beseitigung von Totholz sowie der Beschnitt wird jedoch das ganze Jahr durchgeführt. „Wir achten darauf, dass sich keine Nester in den Bäumen befinden“, ergänzt Doty.
Auch Bremens Nachbargemeinden Schwanewede und Ritterhude sind von der Brut- und Setzzeit betroffen. Jedoch fängt der Schutz für das Wild in Niedersachsen erst zum 1. April an.