Polizei: Mehrere Antänzer am Wochende festgenommen

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Am Wochenende hat die Polizei mehrere „Antänzer“ festnehmen können. Das ging auch, weil aufmerksame Bürger die Täter nicht aus den Augen gelassen haben. Zwei der durchweg jugendlichen Täter wurden in Polizeigewahrsam genommen. Verhaftet werden konnten sie nicht. Dafür brauche es triftige Gründe, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Die Polizei hat mehrere „Antänzer“ rund um den
Bahnhof festgenommen. Foto: Bohlmann

„Um Haftbefehl zu erlassen, braucht es einen dringenden Tatverdacht“, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dieser liege vor, wenn zum Beispiel Zeugen den Täter beim Diebstahl beobachtet hätten. Um einen Täter  in Haft nehmen zu können, brauche es aber zudem einen Haftgrund. „Das könnte Fluchtgefahr, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr sein“, sagt die Sprecherin. Um letztere als Haftgrund geltend machen zu können, müsste die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erwarten. Das ist nur dann der Fall, wenn der Täter ein Delikt besonders oft begangen hat.

 

Gesetzestext hat klare Vorgaben für Haft

Die Polizei hat am Wochenende mehrere Jugendliche festgenommen, die mit Hilfe des so genannten „Antanz-Tricks“ Diebstähle begangen hatten. Diebstähle sind Straftaten, aber keine schweren. Schwerer Diebstahl ist laut Gesetzestext etwa ein Wohnungseinbruch oder ein gewerblicher Diebstahl. Noch schwerer wiegt Raub. Das ist ein mit Gewalt begangener Diebstahl. „Das Handy aus der Hosentasche ziehen fällt unter Diebstahl, auch wenn das mehrfach vorkommt, reicht das nicht für eine Verhaftung“, so die Sprecherin. Bei jugendlichen Tätern greift zudem das Jugendstrafrecht. Das sieht andere Sanktionen vor, als das Erwachsenen-Strafrecht.

In der Nacht von Freitag und Samstag sind zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendliche einen Mann in der Humboldtstraße an. Dabei sind sie von zwei Männern beobachtet worden, denen die Masche schon aus den Medien bekannt war. Sie haben sofort auf sich aufmerksam gemacht und laut gerufen, dass sie die Polizei alarmieren werden. Daraufhin haben die mutmaßlichen Diebe von dem Mann abgelassen und sind ohne Beute geflohen. Die Zeugen haben trotzdem den Polizeinotruf gewählt und sind den Jugendlichen mit Abstand gefolgt. Die Polizei hat die beiden so in der Straße Auf den Häfen festnehmen können. Beide Jugendliche sind in der Vergangenheit bereits durch eine Vielzahl von Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Sie sind nach Abschluss der Maßnahmen dem Jugendnotdienst, beziehungsweise einem Erziehungsberechtigten übergeben.

Diebstahl in der Straßenbahn

In der gleichen Nacht hat ein Jugendlicher in der Straßenbahn einen 20 Jahre alten Bremer in der Straßenbahn an gerempelt und ihm dabei sein Handy gestohlen. Erst nachdem er aus der Straßenbahn ausgestiegen war, hat der Bremer den Diebstahl bemerkt und ist mit einem Taxi der Straßenbahn hinterher gefahren. So stellte er die Gruppe um den Täter zur Rede. Ein Zeuge hat den Jugendlichen daraufhin aufgefordert, das Mobiltelefon zurück zu geben. Der Fahrgast hatte zuvor beobachtet, wie der Handydieb die Beute sofort an seinen Begleiter weitergereicht hatte. Die Diebe haben daraufhin das Smartphone zurück gegeben. Die Polizei hat die Diebe vorläufig festgenommen. Beide Täter sind 16 Jahre alt und kommen aus Algerien, einer von ihnen ist in Polizeigewahrsam genommen worden.

Laut Staatsanwaltschaft heißt das: Der 16-Jährige wird erst einmal festgenommen. Dann wird geprüft, ob ein Haftgrund, wie oben beschrieben vorliegt. Die Polizei hat mitgeteilt, dass der 16-Jährige die Polizeiinspektion wieder verlassen konnte. Sein Komplize ist in die Obhut des Jugendnotdienstes übergeben worden.

Jugendliche Täter müssen sich vor Gericht verantworten

Kurze Zeit später haben Zivilfahnder am Bahnhofsvorplatz einen weiteren Antanzdiebstahl beobachtet. Eine Gruppe Jugendliche hat sich einem 31-Jährigen genähert, ihn mit Handschlag begrüßt und sind um ihn herum getanzt. Dabei haben sie ihm das Handy aus der Hosentasche gezogen. Das Trio hat seine Beute untereinander sofort weiter gereicht. Zwei der Täter konnten von der Bundespolizei gestellt werden, einem gelang die Flucht. Bei der Festnahme ist dem Dieb das zuvor gestohlene Handy aus der Tasche gefallen, das die Polizei dem 31-Jährigen Opfer wieder aushändigen konnte. Einer der Täter, ein 17-jähriger Nordafrikaner ist zunächst in Polizeigewahrsam genommen worden, laut Polizeisprecherin aber später wieder frei gelassen worden.

Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die jugendlichen Täter sich dennoch vor Gericht verantworten müssten. Das sei bei jeder Straftat der Fall. Im Jugendstrafrecht sei die Haftstrafe aber das letzte Mittel. Bevor es so weit kommt, haben die Richter verschiedene Sanktionsmittel. Arbeitsstunden oder ein sozialer Trainingskurs werden noch vor dem Jugendarrest, der eine Haft bis zu 4 Wochen als Abschreckungsmittel vorsieht, erteilt. Nützt all das nichts, werden auch jugendliche Täter – egal welcher Herkunft – in Haft genommen. „Es sitzen einige der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in U-Haft“, sagt die Sprecherin.

Die Polizei gibt auf ihrer Internetseite Präventionstipps für Smartphones, wie etwa, dass das Telefon nicht so mitgenommen werden sollte, dass Täter leichten Zugriff haben.

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