Die Busse und Bahnen der BSAG sind an Weihnachten und Silvester mit geändertem Fahrplan unterwegs. Foto: Schlie Neben Schwarzfahren würden die Ticket-Inhaber auch noch Urkundenfälschung begehen, sagt BSAG-Sprecher Andreas Holling. Foto: WR
Strafdelikt

Die BSAG warnt vor gefälschten Fahrkarten

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Nach mehreren Vorfällen, bei denen Fahrgäste mit gefälschten Fahrkarten erwischt wurden, mahnt die BSAG vorm Ticketkauf im Internet. Es sei kein Kavaliersdelikt: Karteninhaber müssten mit teuren Konsequenzen rechnen.

Ein Klick und schon ist das Monats-Ticket günstig im Internet gekauft. Doch das vermeintliche Schnäppchen kann sich als Fälschung entpuppen – mit teuren Konsequenzen für den Fahrgast. „Denn längst nicht alle Tickets, die beispielsweise online in den sozialen Netzwerken und an Haltestellen von Privatleuten verkauft werden, sind tatsächlich echt“, sagt BSAG-Sprecher Andreas Holling.

So seien in den vergangenen Tagen bei Fahrausweis-Prüfungen mehrmals nachgemachte Tickets aufgefallen. „Fahrgäste sollten grundsätzlich darauf achten, wo sie ihren Fahrschein erwerben“, mahnt Holling. Wer sicher gehen möchte, dass es sich um ein echtes Ticket des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) handelt, sollte ein solches nur aus offiziellen Quellen kaufen.

Kein Kavaliersdelikt

Diese gibt es unter anderem im Kundencenter der BSAG, den privaten Verkaufsstellen im VBN-Gebiet und an Ticketautomaten in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen und Bahnhöfen. Wer mit einem nachgemachten Ticket fahre, begehe laut Holling kein Kavaliersdelikt.:“Wer mit einem solchen Fahrschein erwischt wird, der fährt schwarz – und bezahlt dies mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro“, so Holling.

Und nicht nur das: Ein Ticket zu kopieren sei darüber hinaus Urkundenfälschung. Holling: „Daher behält sich die BSAG vor, gegen den Inhaber oder die Inhaberin eines solchen Tickets eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu stellen.“ 

 

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