Wale sind in der EU geschützt. Foto:pv |
Der Zoll in Bremerhaven zieht bei Kreuzfahrtreisenden aus Norwegen vermehrt Salami aus Walfleisch ein. Gegenüber dem Vorjahr ist die sichergestellte Menge bereits um das Dreifache auf 4.200 Gramm gestiegen. Wale sind in der Europäischen Union strengstens artenschutzrechtlich geschützt. Ohne die notwendigen Dokumente ist die Einfuhr von Walfleisch in jeder Form verboten.
Ein Verstoß gegen das Einfuhrverbot hat ein Strafverfahren in Form von mindestens einer hohen Geldbuße zur Folge. Die Jagd auf den Minkwal ist in Norwegen freigegeben. Walfleisch wie beispielsweise Salami dieses Zwergwales wird dort legal angeboten und verkauft.
Verzicht auf das exotische Lebensmittel
Wird das Walfleisch jedoch in die Europäische Union eingeführt, greifen die hiesigen Schutzvorschriften. Der Zoll rät daher, „Walsalami“ bereits in Norwegen zu verzehren oder ganz auf den Kauf dieser exotischen Lebensmittel zu verzichten.