Das Kreuzfahrtschiff „Braemar“ ist erst kürzlich auf der Weser bis Bremen gefahren. Damit noch viel größere Schiffe die Häfen anlaufen können, soll der Fluss ausgebaggert werden. (Foto: Schlie) |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Plänen zur Weservertiefung erstmal eine Abfuhr erteilt. Nach dem heute verkündeten Urteil dürfen keine Bauvorhaben durchgeführt werden, die zur Verschlechterung des Gewässerzustandes führen – Ausnahmen seien aber möglich. Das Urteil gilt als richtungsweisend für Eingriffe in alle europäischen Flusssysteme, einschließlich der Elbvertiefung.
Nach dem Urteil der Luxemburger Richter stehe die EU-Umweltrichtlinie der seit 15 Jahren geplanten Weservertiefung entgegen.
Der Gewässerschutz muss genau betrachtet werden
Der Gewässerschutz der EU-Wasserrahmen-Richtlinie sei danach nicht nur eine politische Zielvorgabe, sondern müsse bei allen Einzelprojekten genau betrachtet werden.
Die Umweltverbände halten eine Vertiefung der Weser dagegen für vollkommen überflüssig, da es für die richtig großen Pötte bereits Häfen wie Bremerhaven oder den Jade-Weser-Port gibt. (Foto: Bollmann) |
Genau darin sieht der Wirtschaftsverband Weser allerdings zugleich eine Chance die Fahrrinne doch noch zu vertiefen. Danach beinhalte die Wasserrahmenrichtlinie die Möglichkeit, eine Genehmigung zu erteilen, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für ein Projekt sprechen. Dazu der ehemalige Bremer Bürgermeister und Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes, Klaus Wedemeier: „Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil den Weg für die dringend notwendigen Anpassungsmaßnahmen an Außen- und Unterweser aufgezeigt. Es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor, die eine Genehmigung ermöglichen.“
Ganz anders sehen das dagegen die Umweltverbände die gegen die Weser- und Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt haben. Die Leipziger Richter hatten ihre Entscheidung über eine Elbvertiefung dabei zuletzt im Oktober mit dem Hinweis auf das heutige EuGH-Urteil über die Weservertiefung vertagt. In beiden Fällen müssen nun die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes über das weitere Verfahren zur etwaigen Vertiefung der Flüsse entscheiden.
Die beiden Rot-Grün geführten Landesregierungen in Bremen und Niedersachsen hatten sich zuvor schon für eine Vertiefung der Weser ausgesprochen, damit die Häfen auch für ganz große Pötte erreichbar bleiben. Nach dem Urteil hieß es aus Kreisen der Bremer Grünen. die EuGH-Entscheidung sei ein wegweisendes Signal für einen strengen Gewässerschutz: „Klar ist nun: Die Wasserrahmenrichtlinie ist kein zahnloser Tiger.
Verherrende Folgen für den Fluss
Die Weservertiefung muss versagt werden, wenn sich ihr ökologischer Zustand dadurch weiter verschlechtern würde. An den verheerenden ökologischen Folgen für den Zustand des Flusses und die Wiesen in der Wesermarsch gibt es gerade bei der geplanten Unterweser-Vertiefung keine Zweifel.
Das bestärkt uns in unserer Auffassung, dass Bremen einer Vertiefung der Unterweser nicht zustimmen darf. Da Bremen Teilhaber am Tiefwasserhafen JadeWeserPort ist, sehen wir Grünen nach der EuGH-Entscheidung auch keine Notwendigkeit für die Außenweservertiefung“, so die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer.
Erreichbarkeit der Häfen
Ganz anders stellt sich die Situation scheinbar für den SPD-Landesvorsitzenden Dieter Reinken dar. Der sieht überhaupt keine Gründe für eine Neubewertung bei der Außenweservertiefung und verweist auf den Koalitionsvertrag, wo steht:“Wir werden nach Vorliegen der Entscheidungen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts zur Vertiefung der Außen- und Unterweser das notwendige Einvernehmen klären, das sicherstellt, dass das vom Bund geführte Verfahren zur Vertiefung der Außenweser realisiert werden kann.“ Die Sicherung der Erreichbarkeit der Häfen sei für die SPD unabdingbar, meint Reinken.
Ein großer Erfolg für den Gewässerschutz
Zufriedenheit herrscht unterdessen bei den Umweltverbänden. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Gewässerschutz in Europa“, meinte der Bremer BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Die Richter hätten der Verbesserungspflicht erstmals ein besonderes Gewicht eingeräumt. Dadurch seien die Hürden für Eingriffe in die Flusssysteme deutlich höher geworden. Sollte eine Vertiefung als „Ausnahme“ durchgeführt werden, müsse nun auch der Nachweis erbracht werden, wie dies zu einer Verbesserung des Gewässerzustandes führen könne. Rode ist daher sehr glücklich mit dem Urteil und hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht sich ebenfalls gegen weitere Flussvertiefungen ausspricht.