Immer wieder werden die Großvögel in der Graft von Hunden gejagt, im schlimmsten Fall gebissen und tödlich verletzt. Die meisten Besitzer halten sich an die Anleinpflicht, doch einige schicken ihre Tiere bewusst auf die Jagd.
Erst am Sonnabend konnte man auf der Burginsel erleben, wie zwei junge Männer Vergnügen daran hatten, dass ihr Pitbull Terrier großen Appetit auf eine weiße Gans verspürte. Weitere Gänse kamen ihrer gefiederten Freundin zu Hilfe, schlugen wild mit den Flügeln und fauchten. Die attackierte Gans flüchtete ins Wasser, ob sie schwer verletzt wurde, bleibt offen. Auf Kritik reagierten die Männer mit Beschimpfungen und Bedrohungen. Seitens der Behörde ist zwar eine Anleinpflicht der Hunde vorgesehen, doch nur selten werden die Verstöße angezeigt.
Leinenpflicht wird nicht offiziell kontrolliert
„Wir führen keine speziellen Schwerpunktkontrollen in der Graft und auf der Burginsel durch, um die Leinenpflicht zu kontrollieren“, sagt Polizeisprecherin Jennifer Koch. Jedoch würden die Beamten im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit auf die Anleinpflicht achten. Bei Verstößen werde eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt geschickt.
Polizei bittet bei Tierquälerei um Hinweise aus der Bevölkerung
„Wie auch in anderen Deliktsbereichen sind wir auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen und bitten darum, die Polizei in Fällen von Verstößen und selbstverständlich auch der Tierquälerei umgehend zu informieren“, sagt Jennifer Koch. Der Effekt sei nachhaltiger, Verstöße leichter zu ermitteln und Verfahren einzuleiten, wenn die Polizei Personalien von den Personen erfragen und überprüfen könne.
Graftanlagen sind ein Landschaftsschutzgebiet
Die Burginsel gehört zwar nicht zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Delmenhorst I, dort gelte jedoch die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), sagt Stadtsprecherin Maike Stürmer-Raudszus. „Die Graftanlagen gehören allerdings zum LSG und dort gilt generell ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde.“
Das Hetzen von Tieren auf andere Tiere ist nach dem Tierschutzgesetzes verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.