Das Bremer Rathaus Das Bremer Rathaus gilt als besonders schützenswert und gleichzeitig als besonders brandgefährdet. Foto: Schlie
Knallfreie Zone

Kein Feuerwerk rund um den Marktplatz

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Punkt 18 Uhr an Silvester darf das Feuerwerk beginnen. Um ein Uhr nachts an Neujahr muss Schluss sein. Darauf weist Bremens Polizei hin. Aber nicht überall sind Raketen erlaubt. Beispielsweise rund um das Rathaus.

Verboten sind sie in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen.
Auch rund um das Rathaus und den Roland ist das Abbrennen von Böllern untersagt.

Die Sperrzone gilt für einen Umkreis von 150 Metern, sie umfasst also auch das Gebiet um den Dom und die Kirche „Unser Lieben Frauen“, wie die Senatsbehörde für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mitteilt.

Rathaus besonders gefährdet

Das Rathaus sei besonders brandgefährdet und gleichzeitig besonders schützenswert. Das Verbot gilt auch 150 Meter rund um andere besonders brandempfindliche Häuser und im Hafengebiet sowie in der Nähe des Flughafens. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Böller und Raketen dürfen nur am 31. Dezember in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 1 Uhr) gezündet werden.  Außerhalb dieses Zeitraumes ist es verboten, Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2) abzubrennen. Verboten ist weiterhin das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2).

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