Als direkter Ansprechpartner gelten für Kunden die Fluggesellschaft beziehungsweise bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Bei einem Streik ist es möglich, den Flug zu stornieren und sein Geld zurückzubekommen. Wolle man trotzdem fliegen, könne man Anspruch auf einen späteren Flug erheben.
Beträgt die Wartezeit mehr als zwei Stunden bei innerdeutschen Flügen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für Verpflegung zu sorgen – Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls auch eine Übernachtung bereitzustellen.
Im Regelfall kann man bei einem Streik allerdings nicht auf eine Entschädigung hoffen.
Bahn statt Flug
Es lässt sich aber auch vom Flugzeug auf die Bahn umsteigen. So können manche Flugtickets, von Eurowings oder Lufthansa etwa, in Bahnfahrkarten umgewandelt werden. Bei der Bahn ist man heute darauf vorbereitet. Zusätzliche Züge und Extra-Wagons seien im Einsatz. Dennoch sollten Gäste einen Sitzplatz reservieren – es dürfte, insbesondere zwischen den Metropolen – voll werden. Reservierungen sind auch noch an den Automaten im Bahnhof möglich.