Das Blenden mit Laserpointern im Bahnverkehr könne laut Polizei mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.. Symbolfoto: av
Neustadt

Straßenbahnfahrerin mit Laserpointer geblendet

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Während der Fahrt durch die Bremer Neustadt wurde eine Straßenbahnfahrerin am Samstagabend von einem Laserpointer geblendet. Die Bahn musste stoppen. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln.

Die Straßenbahn der Linie 4 war mit mehreren Fahrgästen gegen 18:50 Uhr auf dem Buntentorsteinweg in Richtung Arsten unterwegs. Plötzlich wurde die Fahrerin der Bahn mehrfach durch einen Laser direkt im Gesicht geblendet.

Die 51-Jährige konnte die Straßenbahn gefahrlos stoppen, klagte nach der Blendung jedoch über Kopfschmerzen und konnte ihren Dienst nicht weiter fortsetzen. Weitere Fahrgäste wurden laut Polizei nicht verletzt.

Ein 25-jähriger Mann konnte als Tatverdächtiger ermittelt werden. In seiner Wohnung fanden Polizeibeamte einen Laserpointer und beschlagnahmten diesen. Gegen den Bremer wurden nun Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in Bahnverkehr und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Polizei warnt vor Laserpointern

Ein Pressesprecher der Polizei Bremen: „Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Laserpointer keine Spielzeuge, sondern gefährlich sind.“ Durch direkte Blendung von Personen, insbesondere von Verkehrsteilnehmern, könne es zu höchst gefährlichen Situationen kommen. Im schlimmsten Fall würden die Geblendeten schwerste Augenverletzungen, die in Folge zum Kontrollverlust über ihre Fahrzeuge führen können, davontragen.

Das Blenden mit Laserpointern im Bahnverkehr kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

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