Eine entsprechende Verordnung will das Umweltressort nah eigenen Angaben am kommenden Freitag (7. Juni 2019) in Kraft setzen. Diese Maßnahme dient dem Schutz von heimischen Arten und Lebensräumen sowie dem Deich- und Hochwasserschutz, heißt es in einer Erklärung.
Die Landesjägerschaft Bremen hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach vor den Wühlern gewarnt: „Die Schäden sind sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich erheblich“, warnte Marcus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft bereits im Jahr 2017.
Hochwasserschutz gefährdet
Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nutria stellen demnach eine Gefahr für den Hochwasserschutz dar. Sie unterwühlen Deiche und können so ihre Stabilität gefährden.
Mit ihrem Höhlenbau zerstören sie in Abwassergräben in großem Ausmaße Uferböschungen, wodurch diese einerseits ständig breiter werden, anderseits durch den Erdeintrag verlanden und die Entwässerung beispielsweise bei Starkregenereignissen erschweren.
Rasante Ausbreitung
Nutria haben sich in Bremen besonders im Blockland und in der Wümme ausgebreitet, beides geschützte Natura-2000-Gebiete. Darunter können nicht nur großflächige geschützte Röhrichtbestände leiden, die von den sich hauptsächlich pflanzlich ernährenden Nutria vertilgt werden.
Die aus Südamerika stammende Biberratte mit einem Gewicht von bis zu 14 Kilogramm und sechs Zentimeter langen, orangefarbenen Nagezähnen vermehrt sich drastisch nicht nur im Blockland.
Auch die auf der Roten Liste stehenden Malermuschel und die Große Teichmuschel werden zur Kalkaufnahme gefressen. Auf diese Muschelarten ist wiederum der ebenfalls auf der Roten Liste stehende Bitterling angewiesen, da er sie für die Eiablage benötigt.
Elterntierschutz aufgehoben
Grund für die Aufnahme von Nutria in die Jagdzeitenverordnung ist auch ihre starke Vermehrung: Sie haben hier keine natürlichen Feinde, und pro Jahr sind jahreszeitenunabhängig drei Würfe mit jeweils sechs bis acht Jungen möglich, die wiederum innerhalb von fünf Monaten selbst geschlechtsreif sind.
Trächtige oder säugende Tiere sind von Männchen so gut wie nicht zu unterscheiden. Daher wird wie in Niedersachsen nun auch im Land Bremen der Elterntierschutz aufgehoben.
EU-Verordnung fordert Bekämpfung
Von der Europäischen Union wird eine Liste mit invasiven Arten geführt, darauf sind Nutria, Waschbär, Nilgans und Marderhund enthalten. Auf der Liste geführte sogenannte Neozoen müssen durch Managementmaßnahmen mindestens an ihrer weiteren Ausbreitung gehindert werden.
Nutria, Jungwaschbären und Jungmarderhunde dürfen von der Änderung der Jagdzeitenverordnung an ganzjährig, Waschbären vom 16. Juli bis 31. März, Marderhunde vom 1. September bis 28. Februar und Nilgänse vom 1. August bis 15. Januar bejagt werden.
Mit Sondergenehmigungen konnten Nutria und in Einzelfällen Marderhunde bejagt werden, dies wird nun effektiver möglich sein. Bremen folgt damit auch dem Nachbarland Niedersachsen, welches diese Regeln bereits vor kurzer Zeit eingeführt hatte.
Erst einmal aufstoßen und ins Jagdhorn brechen
Nilgänse werden auch im Bremer Bürgerpark immer häufiger angetroffen. Gern halten sie sich vor dem Parkverwalterhaus vom Bürgerparkdirektor auf dem kleinen Teich und dem Entenhaus darauf auf. Dort im Bürgerpark, so der Parkdirektor, soll auch ab diesem Sommer verstärkter darauf geachtet werden, das Radfahrer die Regeln einhalten und nicht so viel Alkohol konsumiert wird. Das passt ja. gut zusammen.
Ab August kann schon einmal ein Schuss auf die Nilgans abgegeben werden und vielleicht auch aus Versehen einen Radfahrer treffen oder einen Trinker die in die Schusslinie torkelt.
Schön das der Bürgerpark selbst auch bebaut ist und rings herum enge Wohnbebauung herrscht. Da freut man sich schon auf den Widerhall der Knallgeräusche in der Morgen- und Abenddämmerung. Hoffentlich wird immer genug Zielwasser vom Jäger getrunken, damit kein Schuss daneben geht.