Polizei Die Polizei konnte die Fahrerin zu Hause antreffen. Symbolfoto: WR
Vahr

Falschfahrerin auf der Autobahn unterwegs

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Mit 1,5 Promille fuhr eine 32-Jährige auf der Autobahn erst Schlangenlinien und dann in die falsche Richtung.

Gegen 23 Uhr gingen über den Notruf der Polizei mehrere Anrufe über eine junge Autofahrerin ein, die mit ihrem Kleinwagen in Schlangenlinien und deutlich zu langsam über die Autobahn fahren soll.

Ein Streifenwagen machte die 32-Jährige ausfindig und gab ihr kurz vor der Anschlussstelle Horn das Signal zum Anhalten. Anstatt anzuhalten, wendete die Frau ihr Fahrzeug jedoch auf der Fahrbahn und setzte ihre Fahrt entgegen der Fahrtrichtung fort.

Alle Fahrzeuge gestoppt

An der Ausfahrt Vahr verließ sie vermutlich die Autobahn. Währenddessen hatten weitere Einsatzkräfte zwischen den Anschlussstellen Sebaldsbrück und Vahr den Verkehr gestoppt und die Fahrzeuginsassen gebeten, sich hinter die Schutzplanken zu begeben.

Gegen 23.55 Uhr konnten alle ihre Fahrt fortsetzen. Zu einem Zusammenstoß kam es glücklicherweise nicht.

Frau zu Hause angetroffen

Die 32-Jährige konnte wenig später an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille.

Die Polizisten stellten den Führerschein und die Fahrzeugschlüssel der Falschfahrerin sicher und ordneten eine Blutentnahme an. Darüber hinaus wird gegen die Frau nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

Tipps der Polizei

Autofahrern, denen ein Falschfahrer entgegen kommt, rät die Polizei, die Geschwindigkeit zu verringern, Warnblinklicht einzuschalten, möglichst weit rechts zu fahren und mit Lichthupe den Falschfahrer auf seinen Fehler aufmerksam zu machen.

Eine Antwort

  1. Gunnar-Eric Randt sagt:

    Frauen und Führerschein. Wir schaffen das.

    In der Historie sind Frauen auch hier zu kurz gekommen. Das bewahrte ihr Geschlecht davor, als Alkoholsünderinnen in die Statistik einzugehen, da sie lange Zeit nicht wählen gehen und keinen Führerschein machen durften. Im Zuge der Bemühungen im Rahmen der geschlechterspezifischen Gleichberechtigung haben sie hier, im Gegensatz zu der Historie der Wehrpflicht, zu der sie immer noch nicht zur geschlechterspezifischen Entlastung des männlichen Geschlechts allein herangezogen werden, im Bereich der Trunkenheitsfahrten nun schon lange die Chance, diesbezüglich aufzuholen.

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