Wolfram König Wolfram König. Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wacht über die Suche nach einem Endlager.
Bürgerbeteiligung

Lange Suche nach dem atomaren Endlager

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Mit dem Abschalten der Atomreaktoren ist das Problem der Lagerung des radioaktiven Mülls noch nicht gelöst.

Nicht mehr lange, dann gehen 2022 die letzten deutschen Atomkraftwerke vom Netz. Doch der hochradioaktive Müll, der während ihres Betriebes entstanden ist, strahlt noch Millionen Jahre. Bis 2031 soll irgendwo in Deutschland ein sicheres Endlager für etwa 1.900 Castorbehälter gefunden werden.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beaufsichtigt die Suche nach dem Endlager und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. BfE-Präsident Wolfram König informierte in Bremen über das Verfahren und den Stand der Dinge.

Gesucht: sicherer Ort tief unter der Erde

„Voraussetzung für die erfolgreiche Endlagersuche ist, dass sich alle Beteiligten immer wieder dazu bekennen, was vor zwei Jahren in einem breiten parlamentarischen Konsens beschlossen wurde: nämlich die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Gesellschaft dauerhaft vor den hochgefährlichen Hinterlassenschaften aus der Nutzung der Kernenergie geschützt wird“, sagt König, „Dafür benötigen wir in Deutschland einen dauerhaft sicheren Ort in robusten Gesteinsschichten tief unterhalb der Erdoberfläche.“

Grundlage für die Suche und das Verfahren ist das Standortauswahlgesetz. Es soll garantieren, dass am Ende der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen am besten geeignete Standort für das Endlager ausgewählt wird.

Endlager-Suche startet mit weißer Landkarte

Theoretisch könnte das momentan noch jeder Ort in Deutschland sein. Denn die Suche, die von der eigens dafür gegründeten Bundesgesellschaft Endlagerung (BGE) durchgeführt wird, begann mit einer weißen Landkarte.

Grundsätzlich geeignet wären geologische Formationen aus Ton, Salz oder Granit, die mindestens 300 Meter tief im Boden liegen und mindestens 100 Meter dick sind. „Die Formation darf auch nicht durch Bergbau beschädigt sein oder in einem Erdbebengebiet liegen“, ergänzt König.

Im kommenden Jahr soll die BGE erste Ergebnisse veröffentlichen. Dann wird sie auf der weißen Karte all die Bereiche markieren, die auf jeden Fall ungeeignet sind.

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