Gas wird nicht nach Volumen abgerechnet, sondern nach dem Brennwert. Und der ist bei H-Gas anders als bei L-Gas. Das hat der Versorger SWB bei der Abrechnung nicht immer berücksichtigt.Foto: Pixabay Gas wird nicht nach Volumen abgerechnet, sondern nach dem Brennwert. Und der ist bei H-Gas anders als bei L-Gas. Das hat der Versorger SWB bei der Abrechnung nicht immer berücksichtigt. Foto: Pixabay
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Rund 350 SWB-Kunden müssen nachzahlen

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Pech gehabt: Monate nach ihrer Jahresabrechnung erhielten Bremer Gaskunden eine korrigierte Rechnung.

Louis Milse staunte nicht schlecht. Rund vier Monate nachdem er von der SWB die Jahresabrechnung für den Gasverbrauch in seinen drei Mietshäusern in der Mozartstraße bekommen hatte, fand er unerwartet eine Nachforderung des Energieversorgers in seinem Briefkasten.

Begründung: Bei internen Qualitätskontrollen sei aufgefallen, dass die zwischenzeitlich erfolgte Umstellung von L- auf H-Gas nicht berücksichtigt worden sei. Da Gas nicht nach Volumen sondern nach Brennwert abgerechnet wird, war die Rechnung logischerweise zu niedrig angesetzt.

„Bei aller Genauigkeit, die Panne ist passiert und sie tut uns sehr leid. Und es ist uns auch sehr bewusst, dass es für jeden Einzelnen höchst ärgerlich ist“, sagt Angela Dittmer, Sprecherin des Versorgers SWB. Etwa 350 Kunden seien betroffen. Von einigen wenigen Fällen abgesehen liege die Höhe der Rechnungskorrektur um 100 Euro.

Nachberechnung ist erlaubt

Rechtlich ist das Vorgehen des Energieversorgers offenbar einwandfrei. Bis zu zwei Jahre im Nachhinein dürften Fehler in der Abrechnung nach der Grundversorgungsverordnung korrigiert werden, erklärt Dittmer.

Die Verbraucherzentrale Bremen bestätigt diese Auffassung. Die Kunden hätten die entsprechende Leistung erhalten, folglich dürfe sie auch abgerechnet werden, sagt Ute Rigbers von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Kunden sollten allerdings überprüfen, ob der Umstellungszeitpunkt mit der Rechnung kompatibel sei.

Wer Zweifel an der Richtigkeit hat, kann seine Rechnung von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen. Terminvereinbarungen sind unter der Rufnummer 16  07  77 möglich.

Ärger über zusätzliche Kosten

Louis Milse zieht die Berechtigung der Nachforderung nicht in Zweifel. Trotzdem ärgert er sich sehr darüber, denn gegenüber seinen 18 Mietern hat er bereits abgerechnet. „Das macht jede Menge Arbeit“, meint er.

Da er die Abrechnungen über einen Dienstleister erstellen lasse, entstünden ihm zudem zusätzliche Kosten. „Die SWB hat einen Fehler gemacht und ich soll die Kosten tragen“, ärgert er sich.

Er hätte sich gewünscht, dass das Unternehmen deshalb auf einen Teil der Nachforderung verzichtet. Dazu sei man aber trotz Nachfrage nicht bereit gewesen. So blieb es bei der schriftlichen Entschuldigung im Begleitschreiben der neuen Rechnung.

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