Sorgerecht und Scheidung: Mehr Familiensachen vor Gericht

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Eingang zum Gerichtshaus Foto: WR

In Bremen gibt es viel mehr Familienangelegenheiten, die gerichtlich entschieden werden. Das berichtet das Statistische Landesamt. Besonders zugenommen haben Streitereien ums Sorgerecht, bei denen oft Dritte statt der Eltern eingesetzt werden.

8.500 Verfahren in Familienangelegenheiten sind in den drei Amtsgerichten im Land Bremen im Jahr 2015 neu aufgemacht worden und ungefähr ebenso viele abgeschlossen worden. Das sind 1974 Neuzugänge mehr als im Jahr 2013. Auch ist die Zahl der erledigten Verfahren mit 2038 erheblich angestiegen, wie das Statistische Landesamt berichtet.

Über ein Drittel der Fälle ums Sorgerecht

Immerhin erfreulich: Die durchschnittliche Verfahrensdauer, die jetzt bei durchschnittlich 5,8 Monaten liegt, ist um 1,7 Monate zurückgegangen. Die Daten gelten für Familiensachen, einstweilige Anordnungen und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten. Über ein Drittel der Fälle betraf das elterliche Sorgerecht (3 844), gefolgt vom „Versorgungsausgleich“ (1 648), Scheidung (1 597) und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (949).

Die meisten Neuzugänge gab es bei Fällen rund ums Sorgerecht der Eltern: 2397 neue Fälle kamen vor Gericht, 2013 waren das noch 1355 Fälle. Woran das liegt, mag das Statistikamt nicht spekulieren. Aber der Ausgang der Streitereien kennen die Statistiker: In 652 Verfahren bekamen die Eltern das Sorgerecht zugesprochen (gemeinsam oder die Mutter beziehungsweise der Vater allein) und in 287 Verfahren wurde die bisherige Regelung des Sorgerechts gar nicht geändert.

1.395 Eheverfahren „durch Beschluss erledigt“

Dramatisch ist es aber auch, dass die Zahl der Fälle, in denen das Sorgerecht nicht auf die Eltern, sondern auf einen Dritten übertragen wurde, stark gestiegen ist: Von rund 300 (2013) beziehungsweise 600 (2014) auf aktuell 2.072 Fälle. „Dabei handelte es sich 2015 hauptsächlich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die unter Amtsvormundschaft gestellt wurden“, teilt das Amt mit.

Im Jahr 2015 wurden dann weiter 1.395 Eheverfahren „durch Beschluss erledigt“, wie es im Amtsdeutsch heißt, fast alles waren rechtskräftig gewordene Scheidungen.

Wer hat die Scheidung eingereicht? Das waren in 678 Fällen die Ehefrau aus Bremen und etwas weniger (537 Fälle) der Ehemann. Die übrigen 180 Eheverfahren wurden von beiden Beteiligten betrieben. Bevor sich die Eheleute scheiden ließen, haben sich sich übrigens in 86 Prozent der Fälle schon getrennt, meist für ein Jahr.

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