Pro:
Martin Rode, Geschäftsführer BUND Landesverband Bremen
Eine Steuer auf Einwegverpackungen kann ein Beitrag zur Verringerung des To-go-Müllaufkommens sein. Die Steuer muss beim Kaufpreis spürbar sein. Bremen stünde es gut an, dem Tübinger Beispiel zu folgen. Bremische Initiativen zur Einführung von Mehrweg-Systemen in der Gastronomie würden zusätzlich Schwung bekommen. Denn das Müllaufkommen aus Einwegverpackungen steigt in Deutschland nach wie vor. Eine Verpackungssteuer kann aber nur ein Baustein einer Müllreduktionsstrategie sein.
Über Ordnungsrecht sind beispielsweise Vorgaben zur Verwendung von Recyclingkunststoffen zu machen. Hersteller sind zu ressourcensparendem Design und geringstmöglichem Verpackungseinsatz anzuhalten. Und Verbraucher können zu Mehrweg greifen, Verpackungen beim Händler zurücklassen, eigene Einkaufstaschen mitnehmen und nach unverpackt fragen. Eine Verpackungssteuer schärft den Blick aller auf das Müllproblem.
Contra:
Nathalie Rübsteck, Hauptgeschäftsführerin Dehoga Bremen
Tübingen prescht vor und will ab 2021 eine Verpackungssteuer erheben. Gleichzeitig sollen ebenfalls ab 2021 verschiedene Plastikprodukte bundesweit nicht mehr verkauft werden dürfen. Da bleibt für die Anwendbarkeit der Steuer wenig Raum.
Immer mehr Unternehmer stellen auf nachhaltige Verpackungen um, die gut recycel- oder sogar kompostierbar sind. Die Steuer unterscheidet nicht, sondern behandelt jede Form der Verpackung gleich. Mit der Verpackungssteuer wird zudem ein neues und unnötiges Bürokratiemonster geschaffen. Den Nachweis über die Zahl abgegebener Verpackungen, die Rücknahme und die Anwendung der Höchstgrenze von 1,50 Euro pro Mahlzeit, muss der Unternehmer erbringen, großzügige Regelungen zur Steuerschätzung inklusive.
Wir reden also über eine Steuer mit fragwürdigem Umweltnutzen, die aber für Unternehmer und Verbraucher erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringt.