Die heimische Tierwelt ist bei der Nektarsuche auf gebietseigene Pflanzen angewiesen. Foto: Konczak
Blühstreifen

Auf die Herkunft kommt es an

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Ab 1. März sind nur noch heimische Pflanzen erlaubt. Der Nabu bemängelt viele Ausnahmen.

Nach zehn Jahren Übergangsfrist tritt am  1. März eine neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Dann dürfen nur noch „gebietseigene“ Pflanzen, Sträucher und Saatgut in der freien Natur ausgesät oder gepflanzt werden.

Verbot von Kirschlorbeer und Rhododendron

Künftig sind demnach Kirschlorbeer und Rhododendron verboten. Zur „freien Natur“ zählt der Bereich außerhalb von Siedlungen, Wochenendhausgebieten und Gärten von Einzelgehöften.

Die neue Regelung betritt somit weder Gartenbesitzer noch Bauern oder Förster, doch für Heckenpflanzungen wird es jetzt ernst. „Wir würden es begrüßen, wenn man die Forderung auf Hausgärten ausgeweitet“, fordert Hans Fingerhut vom Nabu Ganderkesee.

Viele Ausnahmen

Ebenfalls ausgenommen sind die Land- und Forstwirtschaft. Doch mancher gut gemeint angelegte private Blühstreifen wird streng genommen illegal. Denn viele Bienenweide-Mischungen gerade aus den Discountern enthalten zwar prächtig blühende, aber ökologisch weitgehend wertlose Exoten.

Und selbst wenn die Saatmischung nur einheimische Pflanzen beinhaltet, sind diese noch lange nicht gebietseigen. Strafen muss man aber nicht befürchten. „Es wäre für mich nicht akzeptabel, wenn im Zuge des Bundesnaturschutzgesetzes einem in bester Absicht handelnden Bürger ernste Konsequenzen drohen“, sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen.

Aufpassen bei Anlage von Blühstreifen

In vielen Bundesländern, insbesondere in Süddeutschland findet bereits eine erfolgreiche Umsetzung statt. „Sollte sich Nachbesserungsbedarf ergeben, bin ich für eine zügige, praxisorientierte Lösung, die durch das Bundesumweltministerium erfolgen müsste,“ betont Grotelüschen.

Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag dient die neue Regelung vor allem dazu, die einheimische Pflanzenwelt zu schützen und zu stärken. „Es geht nicht darum, jeden bepflanzten Grünstreifen zu überwachen oder Hobbygärtner zu kriminalisieren“, sagt sie. Die Sozialdemokratin hofft, dass Saatguthersteller und gartenliebende Bürger jedoch genauer schauen, was sie pflanzen.

Hobbygärtner nicht kriminalisieren

Hans Fingerhut rät Gartenbesitzern, die etwas für die heimischen Insekten tun wollen, Rhododendren gegen Weißdorn auszutauschen. Seit einigen Jahren verteilt der Nabu Ganderkesee mit Unterstützung der Gemeinde kleine Tüten mit zertifiziertem Saatgut nach UG1. Das ist Saatgut aus dem Ursprungsgebiet Nordwestdeutsches Flachland, heißt regional erzeugt.

„Die Insekten, die hier leben, benötigen die heimischen Pflanzen und finden auf den eingeführten Pflanzen keine oder nur wenig Nahrung“, ergänzt Bettina Janßen, 1. Vorsitzende des Nabu Delmenhorst.

Nabu Ganderkesee verteilt Saatgut

Die Förster haben bereits vor rund 100 Jahren Erfahrungen mit nicht passendem Saatgut und Herkünften gemacht und daraus ihre Konsequenzen gezogen. Heutzutage ist für den Großteil der gepflanzten Baumarten die Herkunft gesetzlich geregelt.

„Dadurch bringen wir im Prinzip seit Jahrzehnten nur gebietseigenes Saatgut beziehungsweise Baumsämlinge im Wald aus“, sagt Rainer Städing von den Niedersächsichen Landesforsten. Hinzu kommen einige fremdländische Baumarten, die aber nach Absprache mit den Naturschutzfachbehörden, in den hiesigen Wäldern für den Anbau zugelassen sind.

Wildbirne und Wildapfel fühlen sich auch im Wald wohl

„Vor rund 25 Jahren wurden niedersachsenweit die Strauchvorkommen und seltene Baumarten wie Wildbirne und Wildapfel untersucht“, sagt Städing. Im Landkreis Oldenburg und im Ammerland gibt es einige Wildapfelvorkommen. „Diese Sträucher und Wildobstbäume werden beerntet und ausgesät, leider ist die Nachfrage nach diesen heimischen Nachzuchten bislang äußerst gering. Das verwundert, da ja das Naturschutzrecht genau das fordert,“ klagt Städing.

Der Nabu hofft das viele Bürger ihre Gärten von Exotik befreien – eine Pflicht dazu gibt es nicht.

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