Um den Coronavirus an einer schnellen Ausbreitung zu hindern, hat die Stadt Delmenhorst gemäß den Vorgaben des Landes Niedersachsen weitere Vorgaben speziell für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie für Werkstätten, Tagesförderstätten und ähnliche Einrichtungen für behinderte Menschen erlassen. Die erlassene Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 18. April, eine Verlängerung ist aber möglich.
Restaurants, Imbisse, Kantinen und andere gastronomische Betriebe müssen mit sofortiger Wirkung schließen. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die Speisen und Getränke für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung außer Haus verkaufen. Dazu zählen auch Bring- und Lieferdienste. Im Umkreis von 50 Metern zu diesen Betrieben ist der Verzehr unzulässig. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Zahlung dringend zu empfehlen.
In Hotels und Ferienwohnungen sowie auf Campingplätzen und bei vergleichbaren Anbietern dürfen keine Touristen mehr unterkommen. Die Regel gilt auch für Kureinrichtungen und präventive Reha-Einrichtungen, ausgenommen sind Aufenthalte für Anschlussheilbehandlungen. Touristen, die sich noch in einer Beherbergungsstätte befinden, müssen spätestens bis zum Mittwoch, 25. März abreisen.
Behinderte Menschen, die normalerweise in einer Werkstatt arbeiten, eine Tagesförderstätte besuchen oder ein vergleichbares ambulantes oder teilstationäres Angebot wahrnehmen, dürfen diese Einrichtungen jetzt nicht mehr betreten. Nur für diejenigen, die nicht anders betreut werden können, ist ein Notbetrieb sicherzustellen.
Von diesen Verboten ausgenommen sind Betriebsbereiche von Behinderten-Werkstätten, die Leistungen im Zusammenhang mit Medizin oder Pflege erbringen. Für die dort verbleibenden Beschäftigten ist aber auf Einhaltung von Hygieneregeln zu achten.
Einrichtungen der Tagespflege sind bereits seit Dienstag geschlossen. Auch dort wird lediglich noch eine Notbetreuung in kleinen Gruppen ermöglicht. Parallel zu den Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten kann sie in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige sich wegen Tätigkeiten in der sogenannten kritischen Infrastruktur – unter anderem Gesundheitswesen, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und Justiz – nicht um die Pflegebedürftigen kümmern können.
Fortlaufend aktualisierte Informationen zur Corona-Krise finden sich auch auf der städtischen Internetseite unter delmenhorst.de/coronavirus. Eine Verlängerung der Anordnung des Landes Niedersachsens ist möglich.