Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei entdeckten am Montagabend unter der Wilhelm-Kaisen-Brücke einen Schwimmer in der Weser. Wenige Augenblicke später sprang nach Angaben der Polizei ein zweiter Mann, flankiert von grölenden Menschen, von der Brücke ins Wasser und tauchte nur in etwa zwei Meter Entfernung neben dem Polizeiboot ein.
Beide reagierten zunächst nicht auf die Anweisung der Polizisten, unverzüglich an Land zu schwimmen und mussten mehrfach ermahnt werden. Sie gehörten zu einem Ruderboot in dem eine dritte alkoholisierte Person saß.
Drei Strafanzeigen
Da sich keiner der 26, 27 und 28 Jahre alten Männer als Bootsführer zu erkennen gab, wurden gegen alle drei Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Schiffsverkehr gefertigt. Für das Schwimmen in der Weser und das Springen von Brücken wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die besonderen Gefahren im Strömungsgewässer Weser hin. Überschätzen Sie nicht Ihre Schwimmfähigkeit, vor allem in Verbindung mit Alkoholkonsum.
Übernahme der Einsatzkosten droht
Immer wieder kommt es vor, dass Übermütige von Brücken springen, oder versuchen, durch die Weser zu schwimmen. „Das ist lebensgefährlich und verboten“, warnt die Polizei. „Nutzen Sie zum Schwimmen in der Weser ausschließlich ausgewiesene und durch die DLRG überwachte Orte und auch nur, wenn Sie ein sicherer Schwimmer sind.“ Des Weiteren habe jeder der fahrlässig einen Rettungseinsatz auslöst, grundsätzlich mit der Übernahme der Einsatzkosten zu rechnen.