Noch ist die Lage an der Kreuzung am Sielwall übersichtlich. Doch am Wochenende und nachts versammeln sich hier mehr Menschen, als erlaubt sind. Foto: Neeland
Party-Regeln

Cornern nur mit Abstand

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Private Feiern sind zwar wieder erlaubt, aber die Abtandregel gilt weiter. Was geht und was nicht geht.

„Am Wochenende sind hier Menschenansammlungen mit einzelnen Gruppen von zehn bis 20 Leuten. Über den Abend kommen immer mehr dazu“, sagt Bilgil Akgül vom Restaurant M One an der Sielwallkreuzung. Das sogenannte Cornern, also an der Sielwallkreuzung abhängen, scheint trotz der Corona-Beschränkungen beliebt zu sein. Akgül erzählt: „Die Leute vergessen den Mindestabstand und Corona. Deswegen arbeiten wir am Wochenende mit Security.“

Die weist nicht nur auf die Corona-Regeln hin, sondern sperrt auch den Zutritt zum Restaurant, wenn zu viele Leute Einlass begehren. „Auf den öffentlichen Platz an der Kreuzung können wir aber nicht achten“, sagt Akgül.

Pandemie in Vergessenheit

„Es entsteht der Eindruck, als würde die Corona-Pandemie in Vergessenheit geraten“, sagt Bastian Demann, Sprecher der Polizei. Dass die Menschen wieder ohne Beschränkungen feiern wollten, sei deutlich zu erkennen.

Innensenator Ulrich Mäurer warnt: „Wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Das Virus ist immer noch da.“ Schon droht er: „Stellen wir erneut Verstöße fest, müssen wir die Einfuhr einer Sperrstunde ab ein Uhr morgens oder ein Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol nach Mitternacht erwägen.“ Vor allem im Ostertor- und Steintorviertel ballen sich laut Polizei am Wochenende die Menschen.

Regeln für Partys

Aber wie und mit wem darf man jetzt feiern? Seit dem 1. Juni sind wieder private Feiern mit maximal 20 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt und mit 50 Personen im Freien, aber nur auf privaten Grundstücken. Auf öffentlichem Grund dürfen nur Personen aus maximal zwei Haushalten beisammen sein, etwa aus zwei Familien oder zwei Wohngemeinschaften. Zu allen anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Auch wer privat mit Freunden oder Verwandten feiern will, muss laut Ordnungsamt ein Schutz- und Hygienekonzept erstellen und auf Verlangen den Ordnungshütern vorlegen. Das Konzept sei abhängig von den räumlichen Begebenheiten des Gastgebers, heißt es beim Ordnungsamt. Wenn die Wohnung klein ist und die Gäste keinen Abstand von 1,50 Metern halten können, muss die Zahl der Gäste soweit reduziert werden, bis der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Waschmöglichkeit und Einmalhandtücher

Die Gäste dürfen bei Feiern in Räumen allerdings aus mehr als zwei Haushalten stammen. Im Konzept muss auch stehen, wo sich die Gäste die Hände waschen können. Ferner müssen Einmal-Handtücher vorhanden sein. Gibt es keine Waschmöglichkeit, müssen Desinfektionsmittel bereitstehen. Auch auf regelmäßiges Lüften muss der Gastgeber achten.

Verpflichtend ist eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten. Es soll zudem vermieden werden, dass Besteck und Geschirr von mehreren Gästen gemeinsam genutzt wird. Allerdings muss die private Feier nicht angemeldet werden.

An der Sielwallkreuzung wird es wohl noch etwas dauern, bis dort das „Cornern“ wieder erlaubt ist.

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