Zur Finanzierung der Anti-Corona-Programme muss der Staat gigantische Summen Schulden aufnehmen. Symbolfoto: Pixabay
Gastbeitrag

Wer zahlt die Corona-Rechnung?

Von
Wirtschaftsprofessor Rudolf Hickel erklärt, warum ohne Hilfsprogramme die künftigen Kosten höher wären.

von Rudolf Hickel

Die gegen die Corona-Pandemie gezielten Einschränkungen haben zum massiven Absturz der Produktion geführt. Abgesehen von den international agierenden Unternehmen sind es die vielen kleinen, meist inhabergeführten Unternehmen der Lokalwirtschaft, die unverschuldet von einer Insolvenz bedroht werden.

Im föderalen Bundesstaat ist das einzig Richtige getan worden: Finanzierung von allgemeinen Rettungs- und Überbrückungsprogrammen. Darüber hinaus sind die Riesenlöcher durch Steuerausfälle gestopft worden. Genau auf dieser Linie hat auch das Land Bremen seine Verantwortung wahrgenommen.

Summe reicht nicht

Wie hoch ist die Rechnung, die die Corona-Pandemie Deutschland aufzwingen wird? Nach dem Mitte April verabschiedeten „Stabilitätsprogramm“ beläuft sich das Gesamtvolumen zusammen mit dem Konjunkturprogramm auf 1.330 Milliarden Euro. Und die Summe dürfte auch wegen eines zusätzlichen Zukunftsinvestitionsprogramms nicht ausreichen.

Diese Anti-Corona-Finanzierung wird bisher einzig und allein durch die Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten aufgebracht. Dafür gibt es gute Gründe: Vermeidung krisenverschärfender Ausgabenkürzungen, langanhaltend niedrige Zinsen und eher Deflations- als Inflationsgefahr. Dazu kommt: Staatsanleihen sind trotz Minusrenditen als sicherer Hafen für die weltweiten Anleger attraktiv.

Streit um Schuldenfinanzierung

Allerdings nimmt der Streit zu, wie lange diese Schuldenfinanzierung tragfähig sein wird. Die Stimmen der engstirnigen Gralshüter der Schuldenbremse, die die heutige Krise finanzpolitisch nicht begriffen haben, werden mit ihrer Forderung nach Kürzung der Staatsausgaben lauter. Dagegen muss eine sozial gerechte Finanzierung der Schuldenlast gesichert werden.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte spricht zu Recht vom „Lastenausgleich“ mit Blick auf Adenauers Lastenausgleichsgesetz von 1952: Im Corona-Solidarfonds mit einer Laufzeit von 50 Jahren werden all diese Schulden gebündelt. Zur Finanzierung der Zinsen und Tilgung könnte eine einmalige Abgabe auf sehr hohe Vermögen, die allerdings über mehrere Jahre für Unternehmen gestreckt wird, vorgesehen werden.

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