Die Bremer Koalitionsfraktionen und Innensenator Mäurer haben einen Kompromiss für ein neues Polizeigesetz gefunden. Foto: Lürssen
Ansichtssache

Nagelprobe kommt erst

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Kommentar zum Entwurf des neuen Bremer Polizeigesetzes.

Die rot-grün-rote Bremer Regierungskoalition klopft sich für den Entwurf des neuen Polizeigesetzes auf die Schulter. Das darf sie auch, weil ihr gelungen ist, wozu die rot-grüne Vorgängerregierung nicht in der Lage war. Möglicherweise war einfach der Leidensdruck größer, weil bei weiterem Stillstand durch Uneinigkeit ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel gedroht hätte.

Klippen umschifft

Also hat man einen Weg gefunden, um ideologische Klippen wie bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder bei Personenkontrollen an kriminalitätsbelasteten Orten halbwegs geschickt zu umschiffen.

Die Alltagstauglichkeit des Gesetzes muss im Praxistest erst noch nachgewiesen werden. Zweifel sind angebracht, nicht nur bei den Kontrollquittungen für Personenkontrollen, sondern auch bei den Grenzziehungen und der Wirksamkeit in Bezug auf die TKÜ.

Umsetzung entscheidet

Mit Recht ganz dick unterstrichen hat Innensenator Ulrich Mäurer den Aspekt der Umsetzbarkeit. Allein durch die neuen Datenschutzvorschriften, die den Kern des Gesetzespakets ausmachen, kommt auf die Polizei ein Berg an zusätzlicher Bürokratie zu.

Sollen die Beamten weiter auf der Straße für Sicherheit sorgen können, werden sie zusätzliche Unterstützung im Backoffice benötigen. Die Ausstattung der Polizei mit entsprechenden Ressourcen wird damit zur eigentlichen Nagelprobe für die Koalition und den Senat.

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